hier: Abwägung und endgültige Beschlussfassung
Sachverhalt:
Die Gemeinde Probsteierhagen hat in der Sitzung der Gemeindevertretung am 15.12.2016 den Aufstellungsbeschluss zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Ziel der Ausweisung eines Neubaugebietes beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte am 15.02.2018. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 12.02.2018 im Rahmen der vorzeitigen Beteiligung der Behörden zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. In der Sitzung der Gemeindevertretung am 24.05.2018 wurde der Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Begründung, dem Umweltbericht, der landschaftsplanerischen Stellungnahme, der FFH-Vorprüfung, der lärmtechnischen Untersuchung und dem Verkehrsgutachten beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 14.06.2018 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Nach Abschluss des Offenlegungsverfahrens wird nunmehr empfohlen, die Abwägung der vorgetragenen Anregungen gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros vorzunehmen und die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes endgültig zu beschließen.
Anlagenverzeichnis:
Abwägungsvorschläge
Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
Begründung mit Umweltbericht, landschaftsplanerischer Stellungnahme, FFH-Vorprüfung, schalltechnische Untersuchung und Verkehrsgutachten
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeindevertretung beschließt die
Abwägung der während des Beteiligungsverfahrens vorgetragenen Anregungen
zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß den vorliegenden
Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros (Abwägungsbeschluss).
- Die Gemeindevertretung stimmt dem
vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu
überarbeitenden Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes für das
Gebiet „westlich des Wulfsdorfer Weges am Ortsausgang in Richtung
Tökendorf und südlich der Schule“ zu (endgültige Beschlussfassung). Die
Begründung wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen
Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung mit dem Umweltbericht, der
landschaftsplanerischen Stellungnahme, der FFH-Vorprüfung, der
lärmtechnischen Untersuchung sowie dem Verkehrsgutachten gebilligt.