Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Probsteierhagen hat in der Sitzung der Gemeindevertretung am 15.12.2016 den Aufstellungsbeschluss zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Ziel der Ausweisung eines Neubaugebietes beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte am 15.02.2018. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 12.02.2018 im Rahmen der vorzeitigen Beteiligung der Behörden zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. In der Sitzung der Gemeindevertretung am 24.05.2018 wurde der Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Begründung, dem Umweltbericht, der landschaftsplanerischen Stellungnahme, der FFH-Vorprüfung, der lärmtechnischen Untersuchung und dem Verkehrsgutachten beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 14.06.2018 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Nach Abschluss des Offenlegungsverfahrens wird nunmehr empfohlen, die Abwägung der vorgetragenen Anregungen gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros vorzunehmen und die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes endgültig zu beschließen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Abwägungsvorschläge

Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes

Begründung mit Umweltbericht, landschaftsplanerischer Stellungnahme, FFH-Vorprüfung, schalltechnische Untersuchung und Verkehrsgutachten

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung der während des Beteiligungsverfahrens vorgetragenen Anregungen zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros (Abwägungsbeschluss).

 

  1. Die Gemeindevertretung stimmt dem vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „westlich des Wulfsdorfer Weges am Ortsausgang in Richtung Tökendorf und südlich der Schule“ zu (endgültige Beschlussfassung). Die Begründung wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung mit dem Umweltbericht, der landschaftsplanerischen Stellungnahme, der FFH-Vorprüfung, der lärmtechnischen Untersuchung sowie dem Verkehrsgutachten gebilligt.