- Kostenentwicklung Erweiterung Gemeinschaftsschule
Die Schulverbandsvertretung hat in ihrer Sitzung am 23.04.2014 die
Erweiterung der Gemeinschaftsschule Probstei auf Basis der Variante 10 des
Architekturbüros Trapez beschlossen. Die Variante 10 beinhaltete im 1.
Bauabschnitt die Erweiterung der Grundschule und im 2. Bauabschnitt folgende
Erweiterung der Gemeinschaftsschule Probstei:
Ø 6 Klassenräume für die Oberstufe
Ø 2 Gruppenräume
Ø ein offenes Lern- und Arbeitszentrum (OLAZ)
Ø 3 Klassenräume (Ersatz durch Wegfall von Klassen durch die
Baumaßnahmen)
Ø Ein Fachraum Gestalten mit Nebenraum
Ø Ein Fachraum Kunst mit Nebenraum
Ø Ein Fachraum Musik mit Nebenraum
Ø eine Aula.
Der 3. Bauabschnitt (Bau einer Sporthalle)
wurde zunächst zurückgestellt.
Die Investitionskosten für die Erweiterung
der Gemeinschaftsschule wurden damals mit 5.375.000,00 € veranschlagt; die
Kosten der Grundschulerweiterung mit 850.000,00 € (jeweils incl. Möblierung).
Insgesamt wurden mithin Investitionskosten i.H.v. rd. 6.225.000,00 € angenommen,
die mit 5.811.000,00 € auf Baukosten und mit 414.000,00 € auf die Möblierung
entfielen.
Seinerzeit wurde davon ausgegangen, dass das
Investitionsvorhaben in dem Zeitraum von Mitte 2014 bis Mitte 2017 realisiert
und voraussichtlich wie folgt kassenwirksam werden würde:
2014 : 750.000,00 EUR
2015 : 3.150.000,00 EUR
2016 : 2.025.000,00 EUR
2017 : 300.000,00 EUR
6.225.000,00 EUR
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Die Mittelbereitstellung stellt(e) sich
dementsprechend wie folgt dar:
Jahr |
Grundschule |
Gemeinschaftsschule |
||
Baukosten |
Möblierung |
Baukosten |
Möblierung |
|
2014 |
|
|
750.000,00 EUR |
|
2015 |
816.000,00 EUR |
34.000,00 EUR |
2.200.000,00
EUR |
100.000,00
EUR |
2016 / 2017 |
|
|
2.045.000,00
EUR |
280.000,00
EUR |
(jeweils aus Verpflichtungsermächtigungen des Jahres 2015) |
||||
gesamt |
850.000,00 EUR |
5.375.000,00 EUR |
Der 1. Bauabschnitt (Erweiterung der
Grundschule) wurde zwischenzeitlich fertiggestellt. Eine Schlussabrechnung
liegt derzeit noch nicht vor. Es ist aber davon auszugehen, dass die
Gesamtkosten unter dem Planansatz von 850.000,00 € liegen.
Bekanntlich hat sich die Gesamtplanung für
die Erweiterung der Gemeinschaftsschule zeitlich verzögert. Zwischenzeitlich
wurden im Rahmen diverser Planungszirkelsitzungen die Detailplanungen für die
Erweiterung der Gemeinschaftsschule vorgenommen. Über die Inhalte wurden Sie
durch die jeweiligen Protokolle informiert. Entgegen der Ursprungsplanung haben
sich zwei wesentliche Veränderungen ergeben:
1. Bei dem Beschluss über die geplante
Erweiterung der GSP war man von einer zweizügigen Oberstufe ausgegangen.
Von daher wurden zwei Klassenräume pro Jahrgang geplant (sechs Klassen
insgesamt). Zum Start der Oberstufen wurden 87 Schülerinnen und Schüler in den
11. Jahrgang eingeschult. Der erste Jahrgang Oberstufe ist daher dreizügig gestartet.
2. Weiterhin wurde im Planungsprozess, auf
Wunsch der Schule, eine Veränderung bei der Nutzung der Fachräume vorgenommen.
Es liegt nunmehr die abschließende
Kostenberechnung für die Erweiterung der Gemeinschaftsschule vor. Es haben sich
Mehrkosten in Höhe von rd. 734.000,00 € gegenüber der Ursprungsplanung ergeben.
Die Begründungen für die Mehrkosten entnehmen Sie bitte der anliegenden
Darstellung des Architekturbüros. Die Kostenberechnung ist ebenfalls beigefügt.
Vertreter des Büros sind am Sitzungsabend anwesend und werden Erläuterungen zu
den einzelnen Mehrkosten geben.
Zur Finanzierbarkeit der Mehrkosten von
734.000,00 € sei folgendes angemerkt:
Die Verwaltungsvorlage SV/BV/093/2014 zum 1.
Nachtragshaushalt 2014 enthielt eine Folgekostenberechnung auf der Basis der
seinerzeit verfügbaren Daten, die im Ergebnis prognostizierte, dass im
Zusammenhang mit der jetzigen Erweiterung der Grundschule und der
Gemeinschaftsschule ein Anstieg der Schulverbandsumlage um annähernd 135,00 €
je Schüler/in zu rechnen sei. Diese Berechnung berücksichtigte einerseits den
zusätzlichen Aufwand für Gebäudebewirtschaftung und -unterhaltung, Lernmittel
usw. als auch den aus der Finanzierung der Baumaßnahmen resultierenden Zins-
und Tilgungsaufwand.
Die 2014 erstellte Prognose zur baubedingten
Umlagenerhöhung kann nach heutigem Kenntnisstand nun zunächst um etwa 15,00
EUR/Schüler nach unten korrigiert werden; Denn ausgehend von der aktuellen
Entwicklung der Schülerzahlen würden im Jahr 2017 rund 115 Schüler/innen mehr an den Schulen des Schulverbandes
Probstei unterrichtet, als dies seinerzeit noch angenommen werden konnte (so
dass sich die Folgekosten dann auf insgesamt ca. 1.550 Schüler/innen verteilen
lassen, wobei im Übrigen auch der Gastschüleranteil um rund 5 %-Punkte – und
demzufolge auch die Summe der zu vereinnahmenden Gastschulbeiträge – steigt).
Die inzwischen erwartete Baukostensteigerung
um 734.000,00 € ist nicht auf die Erstellung weiterer (d.h. bisher nicht
geplanter) Gebäudeflächen zurückzuführen. Insoweit müssen im Vergleich zur
Folgekostenberechnung aus dem Jahr 2014 keine zusätzlichen Sachkosten, sondern
nur die Schuldendienstleistungen für diesen Mehrbedarf hinzugerechnet werden,
d.h. etwa 33.000,00 € / Jahr (= 4,5 % von 734.000,-- €). Dies
bedeutet, dass bei einem zusätzlichen Zins- und Tilgungsaufwand von rd.
33.000,00 € / Jahr
die Umlage – bzw. auch der Gastschulbeitrag – rein rechnerisch bei insgesamt
1.550 Schülerinnen und Schüler um 21,29 € pro Schüler/in steigen würde. Rechnet
man die vorstehend erläuterte Korrektur um –15,00 € dagegen, verbliebe
gegenüber den ursprünglichen Berechnungen per Saldo noch ein zusätzlicher
baubedingter Umlageanstieg zwischen 6,00 € und 6,50 € je Schüler/in und Jahr.
Zu Ihrer Information ist nachstehend noch
einmal dargestellt, aus welchen Gemeinden die Schülerinnen und Schüler der
neuen Oberstufe kommen:
Wohnsitzgemeinde |
Schülerzahl 11. Jahrgang |
Barsbek |
4 |
Dobersdorf |
3 |
Fahren |
1 |
Fargau-Pratjau |
3 |
Fiefbergen |
7 |
Heikendorf |
1 |
Hohenfelde |
2 |
Höhndorf |
3 |
Köhn |
2 |
Krokau |
4 |
Krummbek |
1 |
Laboe |
6 |
Lütjenburg |
1 |
Lutterbek |
1 |
Panker |
3 |
Passade |
1 |
Prasdorf |
5 |
Probsteierhagen |
4 |
Schönberg |
19 |
Schönkirchen |
2 |
Schwartbuck |
9 |
Stakendorf |
2 |
Stein |
1 |
Wendtorf |
2 |
|
87 |
56 Kinder kommen aus Mitgliedsgemeinden des
Schulverbandes. Von diesen Gemeinden müssen für diese SuS keine
Schulkostenbeiträge mehr an andere Schulträger gezahlt werden.
Weitere Erläuterungen erhalten Sie in der
Sitzung. Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.