Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet "südlich der Straße Horsenkrog, nördlich der K 51 und westlich der Dorfstraße"
hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
LUTTE/BV/073/2023
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung Lutterbek hat in der Sitzung am 05.02.2018 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 4 für die Ausweisung eines Neubaugebietes gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurde gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 02.04.2019 durchgeführt. Da zunächst die Genehmigung des Innenministeriums zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung dieses Neubaugebietes abgewartet werden sollte, erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durch eine öffentliche Auslegung der Planunterlagen erst in der Zeit vom 17.01.2022 bis zum 18.02.2022.

 

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 17.01.2023 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4 beschlossen und zur Offenlegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte sodann in der Zeit vom 01.02.2023 bis 03.03.2023. Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung sowie die Planunterlagen des Bebauungsplanes Nr. 4 wurden auch im Internet unter www.amt-probstei.de zur Einsicht zur Verfügung gestellt. Da zu Beginn der öffentlichen Auslegung nicht alle Planunterlagen im Internet zur Verfügung gestellt wurden, wurde der Zeitraum der öffentlichen Auslegung nach vorangegangener Bekanntmachung im Probsteier Herold und im Internet bis zum 17.03.2023 verlängert. Damit haben sowohl die Bekanntmachung als auch die vollständigen Planunterlagen des Bebauungsplanes Nr. 4 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für mindestens einen Monat bzw. mindestens 30 Tage öffentlich ausgelegen. Die Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 27.01.2023 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Es wird nun empfohlen, die Abwägung der während des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen gemäß den Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros vorzunehmen und den Bebauungsplan Nr. 4 als Satzung zu beschließen.


Anlagenverzeichnis:

 

Planzeichnung

Begründung

Umweltbericht

Bestandsplan des landschaftspflegerischen Fachbeitrags

Entwurfsplan des landschaftspflegerischen Fachbeitrags

Entwässerungskonzept

Lärmtechnische Untersuchung

Abwägungsvorschläge


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung der während des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 4 gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet „südlich der Straße Horsenkrog, nördlich der K 51 und westlich der Dorfstraße“ in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung als Satzung (Satzungsbeschluss). Die Begründung mit dem Umweltbericht, dem landschaftspflegerischen Fachbeitrag, dem Entwässerungskonzept sowie der lärmtechnischen Untersuchung werden gebilligt.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 4 ist auszufertigen und durch Bekanntmachung im Probsteier Herold rechtskräftig zu machen.