Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 für das Gebiet "östlich der Strandstraße, westlich der Straße Lünningsredder und nördlich der Straße Stakendorfer Tor"
hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
SCHÖN/BV/722/2021
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 26.03.2019 den Aufstellungsbeschluss zur
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 gefasst. Das Verfahren wurde nach § 13 a BauGB als beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung durchgeführt. Dementsprechend wurde auf eine Umweltprüfung mit Umweltbericht sowie auf die vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden verzichtet.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde in der Sitzung des Ortsentwicklungs- und Planungsausschusses am 15.06.2021 beschlossen und zur Offenlegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 28.07.2021 bis 03.09.2021. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 14.07.2021 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Es wird nun empfohlen, die Abwägung der im Rahmen des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros vorzunehmen und den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen. Insbesondere der von der Wasserbehörde geforderte A-RW-1-Nachweis zur Regenwasserbeseitigung wird gerade erarbeitet und mit der Wasserbehörde abgestimmt. Die Zustimmung der Wasserbehörde sollte bis zur Sitzung der Gemeindevertretung am 25.11.2021 vorliegen.


Anlagenverzeichnis:

 

Abwägungsvorschläge

Panzeichnung

Begründung

Potentialabschätzung mit artenschutzrechtlicher Stellungnahme

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Ortsentwicklungs- und Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Abwägung der während des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen zur
    1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros entsprechend vorzunehmen.

 

  1. Der Ortsentwicklungs- und Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 für das Gebiet „östlich der Strandstraße, westlich der Straße Lünningsredder und nördlich der Straße Stakendorfer Tor“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung als Satzung zu beschließen (Satzungsbeschluss). Die Begründung wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.  

 

  1. Der Bebauungsplan ist auszufertigen und durch Bekanntmachung im Probsteier Herold rechtskräftig zu machen. Er ist anschließend in das Internet auf der Seite www.amt-probstei.de einzustellen.