Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021 der Gemeinde Stoltenberg
Vorlage
STOLT/BV/050/2020
Aktenzeichen
II.910.02.19
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2021 der Gemeinde Stoltenberg mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 613.400 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 17.700 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 370 % für die Grundsteuer A, 370 % für die Grundsteuer B sowie 380 % für die Gewerbesteuer; Diese Hebesätze würden sich demnach gegenüber dem Jahr 2020 nicht verändern. Die Landesempfehlungen liegen bei Grundsteuer A= 380%, Grundsteuer B = 425 % und Gewerbesteuer 380%.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:

 

UAB 2000:Schulen

Der Unterabschnitt 2000 weist Gesamtaufwendungen in Höhe von 101.500 € aus und orientiert sich mangels vorliegen anderer Erkenntnisse weitestgehend am Vorjahr. Der Haushaltsansatz für die Schulverbandsumlage ist geschätzt. Aufgrund von tariflichen Steigerungen, der sehr hohen Investitionen aber auch der weiterhin steigenden Schülerzahlen wird die Schulverbandsumlage für die Gemeinde Stoltenberg deutlich ansteigen.

 

UAB 4640: Kindergärten

Zum neuen Haushaltsjahr greifen nun auch die neuen Vorschriften, die mit der „Kita-Reform“ einhergehen. Bisher erstellte Prognosen basieren auf Daten von 2019 und sind daher als sehr vage zu bezeichnen. Die Haushaltsansätze orientieren sich daher an den Planzahlen des Vorjahres. Der tatsächliche Haushaltsverlauf 2021 bleibt abzuwarten. Ggf. müssen die Ansätze über einen Nachtragshaushalt zur gegebenen Zeit angepasst werden.

 

UAB 9000: Steuern, allgemeine Zuweisungen

Durch die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes wird der kommende Finanzausgleich ab dem Haushaltsjahr 2021 nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes auf neue Füße gestellt. Künftig finden bedarfsorientierte Faktoren, wie die Länge der Gemeindestraßen oder aber die Anzahl der Einwohner/innen unter 18 Jahren eine entsprechende Berücksichtigung.

Auch unter der Prämisse, dass das Land Schleswig-Holstein mit den kommunalen Landesverbänden einen sog. „Stabilitätspakt für unsere Kommunen“ vereinbart hat und in erheblichem Umfang Steuerausfälle der Kommunen kompensiert, kann die Gemeinde Stoltenberg mit deutlich erhöhten Schlüsselzuweisungen rechnen. Insofern bestätigen sich anfängliche Befürchtungen deutlich reduzierter Finanzausgleichsmittel glücklicherweise nicht.

 

Die für die Verteilung der Einkommensteueranteile maßgebliche Schlüsselzahl, die sich aus Steuerstatistiken der Vorjahre ergibt, wurde zum kommenden Haushaltsjahr angepasst. Die Schlüsselzahl der Gemeinde Stoltenberg wurde dabei deutlich abgesenkt, was zwangsläufig erhebliche Mindereinnahmen bei den Einkommensteueranteilen zur Folge hat.

 

Unterm Strich kann im Verwaltungshaushalt lediglich ein freier Finanzspielraum von 4.100 € ausgewiesen werden.

 

Der Vermögenshaushalt beinhaltet 60.000 € für die Umsetzung der Selbstüberwachungsverordnung (SüVO) für den Bereich der Regenwasserbeseitigung.

 


Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung 2021 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.

 

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2021 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf