Sachverhalt:
Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2021 der Gemeinde Stoltenberg mit
dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei
Einnahmen und Ausgaben in Höhe
von jeweils 613.400 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in
einer Größenordnung von je 17.700 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend
liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes
Zahlenwerk vor.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie
folgt ausgewiesen: 370 % für die Grundsteuer A, 370 % für die Grundsteuer B
sowie 380 % für die Gewerbesteuer; Diese Hebesätze würden sich demnach
gegenüber dem Jahr 2020 nicht verändern. Die Landesempfehlungen liegen bei
Grundsteuer A= 380%, Grundsteuer B = 425 % und Gewerbesteuer 380%.
Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes
können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:
UAB 2000:Schulen
Der Unterabschnitt 2000 weist Gesamtaufwendungen in Höhe von 101.500 €
aus und orientiert sich mangels vorliegen anderer Erkenntnisse weitestgehend am
Vorjahr. Der Haushaltsansatz für die Schulverbandsumlage ist geschätzt.
Aufgrund von tariflichen Steigerungen, der sehr hohen Investitionen aber auch
der weiterhin steigenden Schülerzahlen wird die Schulverbandsumlage für die
Gemeinde Stoltenberg deutlich ansteigen.
UAB 4640: Kindergärten
Zum neuen Haushaltsjahr greifen nun auch die neuen Vorschriften, die
mit der „Kita-Reform“ einhergehen. Bisher erstellte Prognosen basieren auf
Daten von 2019 und sind daher als sehr vage zu bezeichnen. Die Haushaltsansätze
orientieren sich daher an den Planzahlen des Vorjahres. Der tatsächliche
Haushaltsverlauf 2021 bleibt abzuwarten. Ggf. müssen die Ansätze über einen
Nachtragshaushalt zur gegebenen Zeit angepasst werden.
UAB 9000: Steuern, allgemeine Zuweisungen
Durch die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes wird der kommende
Finanzausgleich ab dem Haushaltsjahr 2021 nach den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichtes auf neue Füße gestellt. Künftig finden
bedarfsorientierte Faktoren, wie die Länge der Gemeindestraßen oder aber die
Anzahl der Einwohner/innen unter 18 Jahren eine entsprechende Berücksichtigung.
Auch unter der Prämisse, dass das Land Schleswig-Holstein mit den
kommunalen Landesverbänden einen sog. „Stabilitätspakt für unsere Kommunen“
vereinbart hat und in erheblichem Umfang Steuerausfälle der Kommunen
kompensiert, kann die Gemeinde Stoltenberg mit deutlich erhöhten Schlüsselzuweisungen
rechnen. Insofern bestätigen sich anfängliche Befürchtungen deutlich
reduzierter Finanzausgleichsmittel glücklicherweise nicht.
Die für die Verteilung der Einkommensteueranteile maßgebliche
Schlüsselzahl, die sich aus Steuerstatistiken der Vorjahre ergibt, wurde zum
kommenden Haushaltsjahr angepasst. Die Schlüsselzahl der Gemeinde Stoltenberg
wurde dabei deutlich abgesenkt, was zwangsläufig erhebliche Mindereinnahmen bei
den Einkommensteueranteilen zur Folge hat.
Unterm Strich kann im Verwaltungshaushalt lediglich ein freier
Finanzspielraum von 4.100 € ausgewiesen werden.
Der Vermögenshaushalt beinhaltet 60.000 € für die Umsetzung der
Selbstüberwachungsverordnung (SüVO) für den Bereich der Regenwasserbeseitigung.
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung 2021 mit dem Haushaltsplan und den
Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu
beschließen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung
die Haushaltssatzung 2021 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das
Investitionsprogramm gemäß Entwurf