Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 für das Gebiet "südlich der K 30, östlich der Straße Dorfring und westlich des Gewerbegebietes"
hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
STEIN/BV/061/2020
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Stein hat in der Sitzung der Gemeindevertretung am 18.09.2017 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 14 zur Ausweisung eines Neubaugebietes gefasst. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch wurde am 22.08.2018 durchgeführt. Die Behörden wurden gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch mit Schreiben vom 18.12.2018 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. In der Sitzung der Gemeindevertretung am 11.09.2019 wurde der Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss zur Planung gefasst. Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im Probsteier Herold gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch erfolgte am 25.10.2019. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 04.11.2019 bis einschließlich 06.12.2019 in der Amtsverwaltung Probstei. Gleichzeitig wurden die Planunterlagen auf der Amtsseite des Internets zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 22.10.2019 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Es ist nun die Abwägung der im Rahmen des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen vorzunehmen und der Bebauungsplan Nr. 14 als Satzung zu beschließen.


Anlagenverzeichnis:

 

1 Satz Abwägungsvorschläge

Planzeichnung Bebauungsplan Nr. 14

Bebauungskonzept

Begründung

Umweltbericht

Lärmtechnische Untersuchung


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung der während des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros (Abwägungsbeschluss).

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 14 für das Gebiet „südlich der K 30, östlich der Straße Dorfring und westlich des Gewerbegebietes“ als Satzung (Satzungsbeschluss). Die Begründung, der Umweltbericht und die lärmtechnische Untersuchung werden in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Bebauungsplan ist durch Bekanntmachung im Probsteier Herold rechtskräftig zu machen. Er ist dauerhaft zur Einsichtnahme in der Amtsverwaltung bereitzuhalten und auf der Internetseite des Amtes Probstei zur Einsichtnahme zu veröffentlichen.