Sachverhalt:
Im Dezember 2013 stellte die SPD-Fraktion den Antrag auf Einführung
eines Seniorenpasses.
Die Thematik wurde in den Jahren 2014 und 2015 im Dialog mit dem
Seniorenbeirat im Sozialausschuss intensiv diskutiert. In der Sitzung der
Gemeindevertretung vom 15.09.2015 wurde folgender einstimmiger Beschluss
gefasst:
„Die Gemeindevertretung
beschließt auf der Basis der beratenen
Eckpunkte die Einführung eines Seniorenpasses und beauftragt den Bürgermeister,
gemeinsam mit der Amtsverwaltung die weiteren Schritte zu erarbeiten und dem
Sozialausschuss vorzulegen.“
In der Sitzung vom 23.04.2015 kamen die Sozialausschussmitglieder
überein, auf der Basis eines Vorschlages des damaligen Bürgermeisters Dirk
Osbahr, die Angebote eines Seniorenpasses zunächst auf Vergünstigungen im
Bereich Schönberg kulturell zu reduzieren, ein neues Konzept entwickeln zu
wollen.
Durch den Bürgermeisterwechsel ist bisher keine weitere Diskussion der
Thematik erfolgt, im Haushalt wurden aber jährlich 2.000 € zur Finanzierung
eines Seniorenpasses bereitgestellt (HHST 16.4700.65000), jedoch nicht in
Anspruch genommen.
In der Sitzung des Sozialausschusses vom 2.4.2019 hat Bürgermeister
Kokocinski auf Nachfrage des Seniorenbeiratsvorsitzenden angekündigt, in einer
der nächsten Sitzungen des Sozialausschusses eine Beschlussvorlage zu dieser
Thematik vorzulegen.
Grundsätzliche
Überlegungen:
Ein Seniorenpass soll bedürftigen Seniorinnen und Senioren durch
finanzielle Vergünstigungen bei der Inanspruchnahme kostenpflichtiger
öffentlicher Veranstaltungen eine soziale Teilhabe ermöglichen.
Bedürftigkeit aus sozialen Gründen aufgrund eines geringen Einkommens
ist in der Realität jedoch nicht nur bei Seniorinnen und Senioren, sondern auch
in allen anderen Altersgruppen gegeben.
Es wäre daher zunächst grundsätzlich zu entscheiden, ob Vergünstigungen
zur Teilhabe am sozialen Leben nur für die Altersgruppe der Seniorinnen und
Senioren oder für alle aus sozialen Gründen finanziell Bedürftigen realisiert
werden sollen. Außerdem wäre festzulegen, ob die Begünstigungen für alle
Menschen oder nur für Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde
Schönberg gewährt werden.
Außerdem wäre ggf. die Altersgrenze für die Möglichkeit der Nutzung
eines Seniorenpasses festzulegen. Das passive und aktive Wahlrecht zum
Schönberger Seniorenbeirat beginnt mit der Vollendung des 60sten Lebensjahres,
der Eintritt in die Altersrente jedoch erst später.
Aktuelle Vergünstigungen
der Gemeinde Schönberg aus sozialen Gründen:
Leistung |
Rechtsgrundlage |
Vergünstigung |
Personenkreis |
Schönberg
kulturell |
Gremien
Beschluss |
Ermäßigung
um 2 € für Tickets bis 20 € |
Schwerbehinderte mit GdB ab 50% |
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Nutzung
der |
Büchereisatzung |
Jahresgebühr |
Familien
|
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6,00
€ statt 12,00 € |
Wehr-
und Bundesfreiwilligendienstleistende, Auszubildende, Ableistende eines
Berufsfindungsjahres, Ableistende eines freiwilligen Sozialen Jahres,
Ableistende eines freiwilligen Ökologischen Jahres, Empfänger/innen von
laufenden Leistungen nach dem SGB II und dem 3. und 4. Kapitel SGB XII |
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|
Von
der Gebührenpflicht sind befreit |
Kinder
und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Schülerinnen und
Schüler, Studierende an Hoch- oder Fachhochschulen, Erziehungs- oder
Lehrkräfte an Kindergärten und Schulen zum Zwecke der Leseförderung oder
einer sonstigen Unterrichtshilfe, durch die Jugendämter anerkannte Jugendgruppenleiter/innen,
Inhaber einer gültigen OstseeCard. |
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|
Strandbenutzungs-gebühr |
Kurabgabesatzung |
Saisongebühr |
für
Einwohner und die in der Gemeinde im Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis
stehenden Personen für die gesamte kurabgabepflichtige Zeit |
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|
0,00
€ |
Kinder-
und Jugendliche unter 18 Jahren |
Es wird deutlich, dass die von der Gemeinde Schönberg festgelegten
Tarife und Gebühren sehr unterschiedliche Regelungen hinsichtlich der
begünstigten Personenkreise und der Ermäßigungshöhe treffen. Die Ermäßigungen
im Bereich Schönberg kulturell sind sehr gering und eher nicht geeignet,
bedürftigen Personen die Teilnahme an solchen Veranstaltungen zu ermöglichen.
Transferleistungsbezieher
mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Schönberg
Transferleistungsart |
Personen unter 65 J. |
Personen über 65 J. |
Gesamt |
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|
Asylbewerberleistungsgesetz |
169 |
1 |
170 |
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|
SGB XII, 3. u. 4. Kapitel |
21 |
66 |
87 |
|
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|
|
Wohngeldgesetz |
46 |
18 |
64 |
|
|
|
|
SGB II |
304 |
0 |
304 |
|
|
|
|
Bildungs- und Teilhabe |
19 |
0 |
19 |
|
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Summe |
559 |
85 |
644 |
Stand: |
07.06.2019 |
Daten SGB II aus Feb. 2019 |
Beispiele anderer Kommunen:
Seniorenpass
Landeshauptstadt Kiel (siehe Anlage) |
Begünstigungen
und Befreiungen für bedürftige Seniorinnen und Senioren ab 63 / 65 Jahren,
auch mit Wertmarken zum Einsatz bei bestimmten Drittanbietern |
Seniorenpass
des Seniorenbeirates der Gemeinde Heikendorf (siehe Anlage) |
Gutscheinheft
zum Preis von 20,00 € für alle Seniorinnen und Senioren. Passpreis kann nicht
ermäßigt oder kostenfrei ausgegeben werden. Es werden ca. 130 Pässe pro Jahr
verkauft. Die Gemeinde Heikendorf unterstützt das Angebot mit jährlich 3.000
€ |
Verfahrensvorschlag:
·
Die
Gemeinde Schönberg führt ab dem 01.08.2019 einen Schönbergpass ein, mit dem
Empfängern von laufenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem
Wohngeldgesetz, dem 3. und 4. Kapitel des 12. Buches des Sozialgesetzbuches
(Sozialhilfe und Grundsicherung), dem 2. Buch des Sozialgesetzbuches (Arbeitslosengeld
II) und von Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz sowie Schwerbehinderte
mit einem GdB von mindestens 50%, Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und
Studenten, Auszubildende, Wehr- und Bundesfreiwilligendienstleistende,
Ableistende eines sozialen, ökologischen oder kulturellen Freiwilligenjahres
oder Teilnehmende an einem Berufsfindungsjahres Ermäßigungen oder Befreiungen
bei der Inanspruchnahme gemeindlicher Leistungen erhalten.
·
Einzelne
Ermäßigungen und Leistungen können auf Schönberger Bürgerinnen und Bürger
beschränkt werden.
·
Zur
Inanspruchnahme der jeweiligen Befreiung oder Ermäßigung ist die Vorlage des
Schönbergpasses erforderlich, den die Kulturabteilung der Gemeinde Schönberg gegen
Vorlage von Nachweisen aus denen die Zugehörigkeit zu den o.g. Begünstigungsberechtigten
hervorgeht, mit einer Laufzeit von jeweils 12 Monaten ausstellt.
·
Folgende
Vergünstigungen werden zunächst gewährt:
Schönberg
kulturell |
Ermäßigung um 25 %, der
ermäßigte Betrag wird auf den nächsten vollen Euro abgerundet |
Gemeindebücherei |
Gebührenbefreiung |
Strandnutzungsgebühr |
Gebührenbefreiung
für Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptwohnsitz in Schönberg |
·
Die
durch Beschluss getroffenen Regelungen (Schönberg kulturell) und die jeweiligen
Gebührensatzungen sind entsprechend anzupassen.
·
Der
Seniorenbeirat erhält die Möglichkeit, orientiert am Beispiel des Heikendorfer
Seniorenpasses, für einen noch näher zu definierenden Personenkreis zusätzliche
Vergünstigungen mit Dritten auszuhandeln und hierfür die bei Haushaltsstelle
16.4700.65000 bereitgestellten gemeindlichen Mittel einzusetzen. Dazu kann der
Beirat Sponsoringmittel einwerben und den Seniorenpass gegen einen angemessenen
Verkaufspreis, der jedoch für die o.g. begünstigten Personenkreise zu einem
stark reduzierten Preis oder kostenfrei abgeben werden soll, anbieten.
Anlagenverzeichnis:
- Informationen zum Seniorenpass 2018 der Landeshauptstadt Kiel
- Informationen zum Seniorenpass 2019/20 des Seniorenbeirates Heikendorf
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Schaffung eines Schönbergpasses und des zusätzlichen Seniorenpasses entsprechend des Verwaltungsvorschlages.