Sachverhalt:
In
ihrer Sitzung vom 09.10.2014 hatte die Gemeindevertretung den Beschluss
gefasst, ein Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 19 für das
Gebiet „Alter Bauhof, Große Mühlenstraße 41“ durchzuführen. Das Verfahren wird
nach § 13 a BauGB als beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung
durchgeführt.
In
seiner Sitzung vom 13.10.2015 hatte der Planungsausschuss dem bis dahin
vorliegenden Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 19 zugestimmt und
bestimmte diesen zur Offenlegung. Die Begründung zu diesem Entwurf des
Bebauungsplanes wurde gebilligt.
In
der Zeit vom 09.11.2015 bis zum 09.12.2015 lag der Entwurf zur öffentlichen
Einsichtnahme aus. Die entsprechende Bekanntmachung für dieses erste
Beteiligungsverfahren erfolgte am 30.10.2015.
Die
nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführte Beteiligung der Öffentlichkeit
führte dazu, dass der Entwurf überarbeitet werden musste.
Im
Übrigen wird auf die Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/072/2016 verwiesen.
Hinsichtlich der im Rahmen des ersten Beteiligungsverfahrens gewonnenen
Erkenntnisse wurde die Abwägungstabelle bisher nicht in Schriftform übersandt.
Vielmehr erfolgten eine mündliche Darstellung und eine Präsentation der Tabelle
im Rahmen der Sitzung des Planungsausschusses.
In
Ergänzung zur Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/072/2016 wird daher auch die Tabelle
mit den Abwägungsvorschlägen aus dem ersten Beteiligungsverfahren in
Schriftform vorgelegt. Diese Abwägung erfolgt im Rahmen des Satzungsbeschlusses.
Anlagenverzeichnis:
¾
Abwägungsvorschläge
aus dem ersten Offenlegungsverfahren
Beschlussvorschlag (identisch mit SCHÖN/BV/072/2016):
- Der Planungsausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung die Abwägung der im Rahmen des Offenlegungsverfahrens
vorgetragenen Anregungen der Öffentlichkeit und der Behörden den
vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros entsprechend
vorzunehmen.
- Der Planungsausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nummer
19 für das Gebiet „Alter Bauhof, Große Mühlenstraße 41“ in der
vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu
überarbeitenden Fassung zu beschließen (Satzungsbeschluss). Die Begründung
wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch
zu überarbeitenden Fassung gebilligt.
- Der Bebauungsplan ist auszufertigen und durch
Bekanntmachung im Probsteier Herold rechtswirksam zu machen.