Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde Schönberg für das Gebiet "Alter Bauhof, Große Mühlenstraße 41" (Abwägungs- und Satzungsbeschluss)
Vorlage
SCHÖN/BV/072/2016/1
Aktenzeichen
III / B 19 Schönberg
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

In ihrer Sitzung vom 09.10.2014 hatte die Gemeindevertretung den Beschluss gefasst, ein Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 19 für das Gebiet „Alter Bauhof, Große Mühlenstraße 41“ durchzuführen. Das Verfahren wird nach § 13 a BauGB als beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung durchgeführt.

 

In seiner Sitzung vom 13.10.2015 hatte der Planungsausschuss dem bis dahin vorliegenden Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 19 zugestimmt und bestimmte diesen zur Offenlegung. Die Begründung zu diesem Entwurf des Bebauungsplanes wurde gebilligt.

 

In der Zeit vom 09.11.2015 bis zum 09.12.2015 lag der Entwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die entsprechende Bekanntmachung für dieses erste Beteiligungsverfahren erfolgte am 30.10.2015.

 

Die nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführte Beteiligung der Öffentlichkeit führte dazu, dass der Entwurf überarbeitet werden musste.

 

Im Übrigen wird auf die Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/072/2016 verwiesen. Hinsichtlich der im Rahmen des ersten Beteiligungsverfahrens gewonnenen Erkenntnisse wurde die Abwägungstabelle bisher nicht in Schriftform übersandt. Vielmehr erfolgten eine mündliche Darstellung und eine Präsentation der Tabelle im Rahmen der Sitzung des Planungsausschusses.

 

In Ergänzung zur Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/072/2016 wird daher auch die Tabelle mit den Abwägungsvorschlägen aus dem ersten Beteiligungsverfahren in Schriftform vorgelegt. Diese Abwägung erfolgt im Rahmen des Satzungsbeschlusses.


Anlagenverzeichnis:

 

¾      Abwägungsvorschläge aus dem ersten Offenlegungsverfahren


Beschlussvorschlag (identisch mit SCHÖN/BV/072/2016):

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Abwägung der im Rahmen des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen der Öffentlichkeit und der Behörden den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros entsprechend vorzunehmen.

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 19 für das Gebiet „Alter Bauhof, Große Mühlenstraße 41“ in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung zu beschließen (Satzungsbeschluss). Die Begründung wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Bebauungsplan ist auszufertigen und durch Bekanntmachung im Probsteier Herold rechtswirksam zu machen.