Sachverhalt:
Die Gemeinde Laboe betreibt das Planverfahren zur 3. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 31 zur Erweiterung des EDEKA-Marktes. Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss soll ebenfalls in dieser Sitzung erfolgen. Gemäß § 12 Baugesetzbuch ist zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan ein Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger zu schließen, insbesondere um die Durchführung des Vorhabens innerhalb eines vorgegebenen Zeitraumes sicherzustellen und die Kostenübernahme durch den Vorhabenträger verbindlich zu vereinbaren.
In der Anlage wird der Entwurf des Durchführungsvertrages nebst Anlagen beigefügt. Die Unterlagen zum Bebauungsplan (Planzeichnung, Begründung, Verträglichkeitsanalyse, Schallgutachten) sind dem Tagesordnungspunkt zum Abwägungs- und Satzungsbeschluss beigefügt.
Anlagenverzeichnis:
Lageplan
Flächenplan
Schematische Ansichten
Grundriss
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Beratung noch zu überarbeitenden Entwurf des Durchführungsvertrages zur 3. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 31 für das Gebiet „südwestlich des Brodersdorfer Weges, südöstlich der Bebauung am Schwanenweg, nordöstlich der Bebauung am Langensoll, das Flurstück 86/69 sowie Teilbereiche des Flurstücks 86/70 der Flur 4“ zuzustimmen.