Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet "nördlich der B 502, Mühlenkamp 30-32"
hier: Erneuter Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss
Vorlage
BARSB/BV/001/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Barsbek hat in der Sitzung der Gemeindevertretung am 26.10.2015 den Aufstellungs- und Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 gefasst. Das Offenlegungsverfahren ist bis heute nicht eingeleitet worden.

 

In dem beschlossenen Planentwurf ist die verkehrliche Erschließung als Geh-, Fahr- und Leitungsrecht festgesetzt. Das bedeutet, dass vorgesehen war, die Straßenverkehrsfläche als Privatstraße festzusetzen. Diese Privatstraße sollte dann auch in wassergebundener Form bestehen bleiben, die Unterhaltungslast sollte bei den Anliegern liegen. 

 

In einem gemeinsamen Gespräch mit der Eigentümerin der zu bebauenden Flächen, Vertretern der Gemeinde sowie des Amtes wurde dann die Erschließungssituation noch einmal diskutiert mit dem Ergebnis, dass es für alle Beteiligten besser wäre, die Straßenverkehrsfläche in Asphalt- oder Pflasterausführung herzustellen und im Bebauungsplan als öffentliche Straßenverkehrsfläche festzusetzen. Die Kosten für den Ausbau der Straße wird die Eigentümerin der zu bebauenden Grundstücke übernehmen. Nach Fertigstellung und Abnahme würden auch die für den Straßenbau in Anspruch zu nehmenden privaten Flächen kosten- und lastenfrei auf die Gemeinde übertragen.

 

Die geplante Änderung der Straßenverkehrsflächen erforderte eine Anpassung der Planunterlagen, diese sind der Vorlage beigefügt. Alle anderen Festsetzungen entsprechen dem bereits zuvor gefassten Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss. Es wird empfohlen, nunmehr die geänderte Planung zu beschließen und dann erneut zur Offenlegung zu bestimmen.  


Anlagenverzeichnis:

 

1 Planzeichnung

1 Begründung


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bau-, Wege-, Natur- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3  in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Beratung noch zu überarbeitenden Fassung zu beschließen und zur Offenlegung zu bestimmten. Die Begründung zum Bebauungsplan wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Beratung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt. Das Planverfahren ist nach § 13 a Baugesetzbuch durchzuführen.

  2. Die Planunterlagen sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.