Betreff
Beeratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 für das Gebiet "Ferienzentrum Holm, zwischen Osterwisch, Kapellenweg, K 15 und An den Salzwiesen"
hier: erneuter Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss
Vorlage
SCHÖN/BV/692/2015
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung Schönberg hat den Aufstellungsbeschluss zur 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 in der Sitzung am 26.05.1992 gefasst. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen vom 24.09. bis einschließlich 25.10.1993 durchgeführt worden. Die Behörden sind mit Schreiben vom 16.09.1993 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert worden.

 

Der Entwurf der Planung wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 01.03.1994 beschlossen und zur ersten Offenlegung bestimmt.  Die Planung wurde sodann in der Zeit vom 24.09. bis einschließlich 25.10.1993 öffentlich ausgelegt. Die Träger öffentlicher Belange wurden zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Aufgrund der im Offenlegungsverfahren vorgetragenen Anregungen wurden die Planunterlagen mehrfach geändert und ergänzt. Die letztmalige öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 28.07. bis einschließlich 29.08.2008. Die letztmalige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 18.07.2008.

 

Im Rahmen der letztmaligen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde insbesondere von der Landesplanungsbehörde vorgetragen, dass die Gemeinde ein Nutzungs- und Betreiberkonzept vorlegen  muss, um nachhaltig auszuschließen, dass die Ferienhäuser zum Dauerwohnen genutzt und damit dem Tourismus entzogen werden.

 

Zwischenzeitlich hat sich ein Investor gefunden, der bereit ist, sich mit dem Abschluss eines Vertrages über ein Nutzungs- und Betreiberkonzept zu binden. Die Planunterlagen mussten daraufhin noch einmal aktualisiert werden. Insbesondere musste das naturschutzfachliche Gutachten zur Planung erneuert werden. Durch den zwischenzeitlichen Bau von Parkplätzen, die auf der Grundlage des Ursprungsplanes genehmigt wurden, musste auch die Planzeichnung noch einmal angepasst werden. Dies gilt insbesondere auch für die Wendeanlagen, die von 18 m auf 22 m für das Befahren mit dreiachsigen LKW erweitert werden mussten.

 

In der Sitzung des Planungsausschusses am 08.09.2015 wurde die überarbeitete Planung noch einmal vorgestellt mit dem Ergebnis, dass auf dieser Grundlage der erneute Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss gefasst werden soll. 


Anlagenverzeichnis:

 

1 Satz Planunterlagen


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Planungsausschuss stimmt dem vorliegenden Entwurf der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 für das Gebiet „Ferienzentrum Holm, zwischen Osterwisch, Kapellenweg, K 15 und An den Salzwiesen“ zu und bestimmt diesen zur erneuten Offenlegung. Der Umweltbericht, die artenschutzrechtliche Bewertung und die schalltechnische Untersuchung werden gebilligt.

 

  1. Die Planunterlagen sind für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.