Sachverhalt:
Beigefügt wird der Haushaltsentwurf der
Gemeinde Köhn für das Haushaltsjahr 2015 zur Beratung und Beschlussfassung
vorgelegt.
Der
Haushaltsentwurf 2015 der Gemeinde Köhn schließt im Verwaltungshaushalt mit
Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 984.100 € und im Vermögenshaushalt in Höhe
von 173.600 €.
Ein Haushaltsausgleich
nach § 21 Gemeindehaushaltsverordnung konnte somit herbeigeführt werden.
Der Haushaltsplan
2015 wurde auf Basis des Haushaltserlasses des Innenministeriums vom 05.
September 2014, des aktuellen Standes der Ausgaben und Einnahmen sowie der aktuellen
Beschlusslage der politischen Selbstverwaltung aufgestellt.
Zum Zeitpunkt der
Entwurfsfassung lagen noch nicht alle Berechnungsgrundlagen für die Berechnung
der Einkommensteueranteile, der Schlüsselzuweisungen und der Kreisumlage vor.
Insofern können sich in diesen Bereichen durchaus noch Veränderungen ergeben.
Die laufenden
Einnahmen des Verwaltungshaushaltes reichen aus um die laufenden Ausgaben zu
decken. Darüber hinaus kann ein freier Finanzspielraum in Höhe von 58.300 €
ausgewiesen werden.
Im Vermögenshaushalt
wird die im Haushaltsjahr 2012 veranschlagte Verpflichtungsermächtigung für die
Umstellung auf Digitalfunktechnik wirksam. Hierfür sind Haushaltsmittel in Höhe
von 20.000 € bereitgestellt, wobei ein Kreiszuschuss von 10.000 € erwartet wird.
Weitere Investitionsmaßnahmen sind im Bereich der Regenwasserbeseitigung
geplant. Der letzte Bauabschnitt in Köhn steht noch aus. Hierfür sind
Haushaltsmittel in Höhe von 150.000 € bereitgestellt.
Zur Finanzierung
der Maßnahmen des Vermögenshaushaltes ist eine Rücklagenentnahme von 102.700 €
vorgesehen.
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss
empfiehlt der Gemeindevertretung die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für
das Haushaltsjahr 2015 sowie das Investitionsprogramm zu beschließen.
Beschlussvorschlag für die
Gemeindevertretung:
Auf Empfehlung des Finanzausschusses werden
die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 sowie das
Investitionsprogramm in der vorgelegten Fassung beschlossen.