Betreff
Beratung und Beschluss über den Bebauungsplan Nr. 39 für das Gebiet "östlich der Hafenstraße, südlich des Steinkampberges und nördlich der Rosenstraße"
Vorlage
LABOE/BV/542/2012/1
Aktenzeichen
III
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Zum Bebauungsplan Nr. 39 fand in der Zeit vom 04.11.2011 – 05.12.2011 der Verfahrensschritt Beteiligung der Öffentlichkeit (durch Offenlegung) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Beteiligung der Nachbargemeinden statt.

 

Die eingegangen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken liegen nebst den Abwägungsvorschlägen mit der Vorlage LABOE/BV/542/2012 zur Sitzung des Bauausschusses am 28.02.2012 bereits vor. Planzeichnungen, Begründung und das Schallschutzgutachten liegen ebenso vor. Es wird daher auf diese Unterlagen verwiesen.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen mit Abwägungsvorschlägen wurden von Herrn Dipl.-Ing. Kühle zusammengefasst und in der Sitzung eingehend erläutert. Dabei wurden diese einer rechtlichen Prüfung durch Herrn RA Dr. Becker, in der Sitzung des Bauausschusses ebenfalls anwesend, unterzogen.

 

Die sich aus der Abwägung und Prüfung ergebenden Änderungen wurden bereits in die Unterlagen eingearbeitet.

 

Aus der bisherigen Prüfung der Stellungnahmen ergeben sich allerdings Änderungen der Planung, die die Grundzüge der Planung berühren und somit zu einer erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange führt. Die Stellungnahmen können dann auch nur zu diesen ergänzten und veränderten Inhalten abgegeben werden.

 

Der Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung eingehend mit der Angelegenheit befasst und folgende Beschlussvorschläge einstimmig der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung empfohlen.

 


Beschlussvorschlag:

 

1.1  Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.      Die Gemeindevertretung beschließt abschließend über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB gem. der vorliegenden Zusammenstellung.

 

2.    Die Gemeindevertretung beschließt abschließend über die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB gem. der vorliegenden Zusammenstellung

 

3.    Das Amt Probstei wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

 

 

1.2 Die Gemeindevertretung beschließt folgendes:

 

1.       Der Entwurf des B-Planes Nr. 39 für das Gebiet „östlich der Hafenstraße, südlich des Steinkampberges und nördlich der Rosenstraße“, die Begründung und das Schallschutzgutachten werden nach den einzuarbeitenden Änderungen und Ergänzungen gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Planes, die Begründung und Artenschutzgutachten, Biotopbeurteilung, Schallschutzgutachten sowie Aussagen zu den Altlasten sind gem. § 4a Abs. 3 BauGB erneut für die Dauer von 4 Wochen öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die erneute Auslegung zu benachrichtigen. Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können; hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB hinzuweisen.