Betreff
Beratung und Beschluss über den Bebauungsplan Nr. 39 für das Gebiet "östlich der Hafenstraße, südlich des Steinkampberges und nördlich der Rosenstraße"
Vorlage
LABOE/BV/542/2012
Aktenzeichen
III
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Zum Bebauungsplan Nr. 39 fand in der Zeit vom 04.11.2011 – 05.12.2011 der Verfahrensschritt Beteiligung der Öffentlichkeit (durch Offenlegung) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Beteiligung der Nachbargemeinden statt.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen mit Abwägungsvorschlägen werden von Herrn Dipl.-Ing. Kühle zusammengefasst. Hier steht noch die rechtliche Prüfung von Herrn RA Dr. Becker aus. Daher können die Unterlagen erst in der 8. Kalenderwoche nachgereicht werden. Weitere Erläuterungen dazu erfolgen während der Sitzung.

 

Aus der bisherigen Prüfung der Stellungnahmen ergeben sich Änderungen der Planung die die Grundzüge der Planung berühren und somit zu einer erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange führt. Die Stellungnahmen können dann auch nur zu diesen ergänzten und veränderten Inhalten abgegeben werden.

 


Anlagenverzeichnis:

 

-         Email B2K Architekten, Herrn Kühle vom 16.02.2012

-         Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Anpassung F-Plan

-         Anpassung Schallgutachten


Beschlussvorschlag:

 

1.1  Der Gemeindevertretung wird folgender Beschluss empfohlen:

 

1.      Die Gemeindevertretung beschließt abschließend über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB gem. der vorliegenden Zusammenstellung sowie über die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB gem. der vorliegenden Zusammenstellung.

 

2.    Das Amt Probstei wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

 

 

1.2 Der Gemeindevertretung wird folgender Beschluss empfohlen:

 

1.       Der Entwurf des B-Planes Nr. 39 für das Gebiet „östlich der Hafenstraße, südlich des Steinkampberges und nördlich der Rosenstraße“, die Begründung und das Schallschutzgutachten werden nach den einzuarbeitenden Änderungen und Ergänzungen gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Planes, die Begründung und Artenschutzgutachten, Biotopbeurteilung, Schallschutzgutachten sowie Aussagen zu den Altlasten sind gem. § 4a Abs. 3 BauGB erneut für die Dauer von 4 Wochen öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die erneute Auslegung zu benachrichtigen. Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können; hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB hinzuweisen.