Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 6 für das Gebiet "südlich der Dorfstraße, westlich der Landesstraße 50 und nördlich der Gemeindegrenze zur Gemeinde Fiefbergen"hier: Änderung des Geltungsbereichs / frühzeitige Beteiligung
Vorlage
KROKA/BV/056/2023
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Krokau hat in der Sitzung der Gemeindevertretung am 14.11.2022 die Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 zur Ausweisung von Flächen für Photovoltaikfreiflächenanlagen beschlossen. In der Sitzung der Gemeindevertretung am 15.03.2023 wurde auf Antrag von betroffenen Grundstückseigentümern beschlossen, den Geltungsbereich der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes um eine Fläche zu erweitern und an anderer Stelle um eine Fläche zu verringern. Weiterhin wurde beschlossen, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 dem Antrag eines betroffenen Grundstückseigentümers entsprechend zu verringern. Für die Fläche, die im Flächennutzungsplan dazugekommen ist, wurde der Bebauungsplan Nr. 7 aufgestellt.

 

Der Eigentümer, dessen Fläche mit Beschluss vom 15.03.2023 in den Geltungsbereich der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgenommen wurde, hat zwischenzeitlich erklärt, dass er sich aus dem Projekt zurückzieht. Der dazugehörige Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 7 wurde bereits aufgehoben, der Geltungsbereich der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes muss jedoch noch einmal entsprechend verringert werden.

 

Das erstellte Standortkonzept zur Planung der Photovoltaikanlagen vom 11.01.2023 wurde im Rahmen einer Veranstaltung am 15.02.2023 den Nachbargemeinden vorgestellt, Bedenken wurden von den Nachbargemeinden nicht vorgetragen. Mit Schreiben vom 29.03.2023 wurde sodann eine Planungsanzeige an die Landesplanungsbehörde eingereicht. Grundsätzliche Bedenken wurden nicht gegen die Planung vorgetragen.

 

Die nunmehr überarbeitete Planung wird von Herrn Petereit vom Büro B2K in der Sitzung vorgestellt. Damit kann dann der nächste formelle Planungsschritt der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt werden. Die Änderung des Geltungsbereichs der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes sollte die Gemeindevertretung mit dem Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss vornehmen.  

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Neuer Geltungsbereich der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes

Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6

Planentwurf Photovoltaikfreiflächenanlagen


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Umwelt-, Bau- und Wegeausschuss stimmt den vorgestellten Entwürfen der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 6 zu. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden soll durchgeführt werden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll durch eine öffentliche Auslegung der Planunterlagen in der Amtsverwaltung Probstei für die Dauer von 14 Tagen erfolgen.

 

  1. Der Umwelt-, Bau und Wegeausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Änderung des Geltungsbereichs der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss vorzunehmen.