Betreff
Sachstand Projekt Streetwork und Festlegung weitere Vorgehensweise
Vorlage
SCHÖN/BV/944/2023
Aktenzeichen
III.4-4511.16
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Jugend-, Kultur- und Sozialausschuss hat zur Einrichtung eines Streetworkprojektes am 12.9.2023 folgenden Beschluss gefasst:

 

  1. Der Bürgermeister und die Verwaltung werden beauftragt, mit dem Kreis Plön in konkrete Gespräche zur Förderung des Streetwork-Projektes in Schönberg einzutreten und einen entsprechenden Förderantrag zu stellen. Der Aufbau eines übergemeindlichen Projektes nach dem Beispiel des Kreises Rendsburg-Eckernförde wird ausdrücklich unterstützt, das Schönberger Vorhaben kann hier als Initial- und Pilotprojekt angeboten werden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, unter den in der Vorlage genannten freien Trägern der Jugendhilfe ein Interessenbekundungsverfahren im Rahmen des Zuwendungsrechts auf der Grundlage des § 74 SGB VIII zur Durchführung eines Streetwork-Angebotes im Sinne des § 13 Abs. 1 SGB VIII in Schönberg durchzuführen.

 

 

Im Zuge der Beschlussausführung wurde geprüft, ob weitere Zuwendungsmöglichkeiten Dritter bestehen. Dies ist bei der Aktivregion Ostseeküste gegeben. Hier kann für eine dreijährige Projektlaufzeit ein Zuschuss von 130.000 € beantragt werden. Ein entsprechender Förderantrag wurde zwischenzeitlich gestellt, dieser wird bereits am 8.11.2023 in der Sitzung des gemeinsamen Arbeitskreises der Aktivregion vorberaten und in der Mitgliederversammlung am 30.11.2023 abschließend entschieden.

 

Für eine dreijährige Projektlaufzeit werden Kosten von gerundet 445.000 € kalkuliert.

 

Das Finanzierungskonzept sieht Zuwendungen aus dem Leader-Förderprogramm in Höhe der Maximalförderung von 130.000 €, einen Zuschuss des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe in Höhe von 157.500 €, sowie einer auf die für sie erbrachte Leistung bezogene Beteiligung der Kooperationspartner in Höhe von 52.500 € vor. Es verbleibt für die Gemeinde Schönberg als Projektträger ein Eigenanteil von 105.000 €. Diese in etwa Drittelung des Projektaufwandes zwischen dem Land (Leader), dem Kreis und den beteiligten Gemeinden erscheint als fairer und gerechtfertigter Ansatz.

 

Für die Antragstellung wurde von der Verwaltung auf der Grundlage der bisherigen Beratungen ein Konzeptrahmen erstellt, dieser ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Förderrichtlinien des Leader-Programms, auf das die Aktivregion zurückgreift, machen es erforderlich, statt eines Interessenbekundungsverfahrens ein formelles Ausschreibungsverfahrens eines Dienstleistungsauftrages durchzuführen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

-       Konzeptrahmen Streetworkprojekt


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt die Beantragung einer Zuwendung aus Mitteln der Aktivregion und die damit verbundene Notwendigkeit der Durchführung einer Ausschreibung zustimmend zur Kenntnis.