Sachverhalt:
Der Jugend-, Kultur- und Sozialausschuss hat zur Einrichtung eines Streetworkprojektes am 12.9.2023 folgenden Beschluss gefasst:
- Der Bürgermeister und die Verwaltung werden beauftragt, mit dem Kreis Plön in konkrete Gespräche zur Förderung des Streetwork-Projektes in Schönberg einzutreten und einen entsprechenden Förderantrag zu stellen. Der Aufbau eines übergemeindlichen Projektes nach dem Beispiel des Kreises Rendsburg-Eckernförde wird ausdrücklich unterstützt, das Schönberger Vorhaben kann hier als Initial- und Pilotprojekt angeboten werden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, unter den in der Vorlage genannten freien Trägern der Jugendhilfe ein Interessenbekundungsverfahren im Rahmen des Zuwendungsrechts auf der Grundlage des § 74 SGB VIII zur Durchführung eines Streetwork-Angebotes im Sinne des § 13 Abs. 1 SGB VIII in Schönberg durchzuführen.
Im Zuge der Beschlussausführung wurde geprüft, ob weitere Zuwendungsmöglichkeiten Dritter bestehen. Dies ist bei der Aktivregion Ostseeküste gegeben. Hier kann für eine dreijährige Projektlaufzeit ein Zuschuss von 130.000 € beantragt werden. Ein entsprechender Förderantrag wurde zwischenzeitlich gestellt, dieser wird bereits am 8.11.2023 in der Sitzung des gemeinsamen Arbeitskreises der Aktivregion vorberaten und in der Mitgliederversammlung am 30.11.2023 abschließend entschieden.
Für eine dreijährige
Projektlaufzeit werden Kosten von gerundet 445.000 € kalkuliert.
Das
Finanzierungskonzept sieht Zuwendungen aus dem Leader-Förderprogramm in Höhe
der Maximalförderung von 130.000 €, einen Zuschuss des örtlichen Trägers der
öffentlichen Jugendhilfe in Höhe von 157.500 €, sowie einer auf die für sie
erbrachte Leistung bezogene Beteiligung der Kooperationspartner in Höhe von
52.500 € vor. Es verbleibt für die Gemeinde Schönberg als Projektträger ein
Eigenanteil von 105.000 €. Diese in etwa Drittelung des Projektaufwandes
zwischen dem Land (Leader), dem Kreis und den beteiligten Gemeinden erscheint
als fairer und gerechtfertigter Ansatz.
Für die Antragstellung
wurde von der Verwaltung auf der Grundlage der bisherigen Beratungen ein
Konzeptrahmen erstellt, dieser ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Die Förderrichtlinien
des Leader-Programms, auf das die Aktivregion zurückgreift, machen es
erforderlich, statt eines Interessenbekundungsverfahrens ein formelles
Ausschreibungsverfahrens eines Dienstleistungsauftrages durchzuführen.
Anlagenverzeichnis:
- Konzeptrahmen Streetworkprojekt
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt die Beantragung einer Zuwendung aus Mitteln der Aktivregion und die damit verbundene Notwendigkeit der Durchführung einer Ausschreibung zustimmend zur Kenntnis.