Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Schönberg beschließt:

 

1)    Die vorbereitenden Untersuchungen (VU) und das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (IEK) der Gemeinde Schönberg "Ortszentrum“ werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

2)    Die Verwaltung wird beauftragt, die vorbereitenden Untersuchungen (VU) und das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepts (IEK), die Sanierungssatzung und den Nachweis der Bekanntmachung dem Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS) des Landes Schleswig-Holstein mit der Bitte um Anerkennung als wesentliche Grundlage für Entscheidungen über den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln (gem. A 5.6.1 Abs. 2 StBauFR SH 2015) und Bitte um Zustimmung zur endgültigen räumlichen Abgrenzung des Fördergebiets (gem. A 2.2 Abs. 5 StBauFR SH 2015) zu übersenden.

3)    Die Verwaltung wird beauftragt, die Vergabeleistung (VgV-Verfahren) für die Beauftragung eines Sanierungsträgers vorzubereiten und an eine qualifizierte Kanzlei zu vergeben.

 

 

 


Nach kurzer Erläuterung durch den Bürgermeister Herrn Kokocinski ergeht folgender


Stimmberechtigte:

21

Ja-Stimmen: 21

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0