Der Bürgermeister erläutert die Vorlage und verweist auf die Vorberatungen.

 

Die Gemeindevertretung fasst daraufhin folgenden

 

Beschluss:    

1.    Die Gemeindevertretung nimmt die Abwägung der während des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen privaten und öffentlichen Anregungen entsprechend den vorliegenden Abwägungsvorschlägen vor.

 

2.    Der Gemeindevertretung beschließt die Innenbereichssatzung für den Bereich „Stoschstraße“ einschließlich der Begründung und der landschaftsplanerischen Stellungnahme in der vorliegenden Fassung als Satzung.


Stimmberechtigte:

20

Ja-Stimmen: 20

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0