Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet "südlich des Grundstücks Grotenhof 1, östlich der Grundstücke Dorfstraße 36 und 38, nördlich der Straße Am Knüll und westlich des Flurstücks 348"
hier: Erneuter Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss
Vorlage
STAKE/BV/028/2018
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Stakendorf hat in der Sitzung der Gemeindevertretung am 15.05.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 beschlossen. Das Planverfahren wird nach § 13 b Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren zur Innenentwicklung mit Einbeziehung von Außenbereichsflächen durchgeführt. In gleicher Sitzung wurde der bereits erarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes beschlossen und zur Offenlegung bestimmt.

 

Der Bebauungsplan Nr. 4 hat sodann mit der Begründung, der artenschutzrechtlichen Stellungnahme sowie der immissionsschutzrechtlichen Stellungnahme in der Zeit vom 02.07. bis 10.08.2018 in der Amtsverwaltung Probstei öffentlich ausgelegen. Während dieser Zeit wurden die Planunterlagen auch im Internet auf der Seite www.amt-probstei.de zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 14.06.2018 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Während des Offenlegungsverfahrens wurden Anregungen vorgetragen, die nun noch zu einer Änderung des Bebauungsplanes führen. Insbesondere geht es dabei um die Erweiterung eines Baufensters sowie um textliche Festsetzungen zur Traufhöhe. Die überarbeitete Planung wird vom Städteplaner, Herrn Blank, in der Sitzung noch einmal ausführlich vorgestellt. Soweit es erforderlich werden sollte, können weitere Änderungen zur Planung noch beschlossen werden.

 

Es wird empfohlen, den Entwurf des überarbeiteten Planes zu beschließen und zur erneuten Offenlegung zu bestimmen. Gemäß § 4 Abs. 3 Baugesetzbuch kann bestimmt werden, dass Anregungen nur noch zu den Änderungen des Bebauungsplanes vorgetragen werden können und auch die Dauer der öffentlichen Auslegung und die Frist für die Abgabe von Stellungnahmen durch die Behörden kann angemessen verkürzt werden.


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf des Bebauungsplanes

Begründung


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung stimmt dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet „südlich des Grundstücks Grotenhof 1, östlich der Grundstücke Dorfstraße 36 und 38, nördlich der Straße Am Knüll und westlich des Flurstücks 348“ in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Beratung noch zu überarbeitenden Fassung zu und bestimmt diesen zur erneuten Offenlegung. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.

 

  1. Es wird beschlossen, dass Anregungen nur noch zu den Änderungen des Bebauungsplanes vorgetragen werden können. Die Frist für die öffentliche Auslegung der Planunterlagen sowie die Frist für die Abgabe von Stellungnahmen durch die Behörden werden gemäß § 4 Abs. 3 Baugesetzbuch auf 14 Tage verkürzt.