hier: Aufstellungsbeschluss
Sachverhalt:
Die Fa. K&K Projekt UG hat beantragt,
entlang der Bahnstrecke Kiel-Schönberg eine Photovoltaikfreiflächenanlage zu
errichten und zu betreiben. Die Gemeinde Fiefbergen wird gebeten, die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Projektes zu schaffen.
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 15 ha und umfasst einen jeweils ca. 135 m
breiten Streifen beidseitig der Bahnlinie zwischen Fiefbergen und Passade.
Die Umsetzung des Projektes erfordert eine
Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Im Rahmen einer Einwohnerversammlung wurde das Projekt mit einem Vorentwurf der
Gemeinde und den Bürgerinnen und Bürgern bereits vorgestellt. Die Flächen
werden derzeit noch als Ackerflächen genutzt.
Die Fa. K&K Projekt UG hat erklärt, die
Planungskosten vollumfänglich zu übernehmen, der Gemeinde werden im
Zusammenhang mit der Planung und Umsetzung keinerlei Kosten entstehen. Die
Planungsleistungen werden für die städtebaulichen Leistungen das Büro für
Architektur und Bauleitplanung aus Wismar und für die naturschutzfachlichen
Leistungen das Landschaftsplanungsbüro Stadt, Land, Fluss aus Rabenhorst
ausführen. Beide Büros haben bereits umfangreiche Erfahrungen mit der Planung
von Photovoltaikfreilandanlagen. Die Beauftragung erfolgt direkt von der Fa.
K&K Projekt UG. Die Planungshoheit gemäß § 1 Baugesetzbuch bleibt bei der
Gemeinde.
Anlagenverzeichnis:
1 Flurkarte mit Kennzeichnung des
Geltungsbereichs
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungssplanes
Nr. 9 für das Gebiet „beidseitig der Bahnlinie Kiel-Schönberg, nördlich
der K 47, südwestlich der Ortslage, westlich des Gewerbegebietes St.
Florian-Weg und östlich der Gemeindegrenze Passade“
(Aufstellungsbeschluss).
- Der Beauftragung der vorgenannten Planungsbüros durch die Fa.
K&K Projekt UG wird zugestimmt. Die Planungshoheit gemäß § 1
Baugesetzbuch bleibt unabhängig davon bei der Gemeinde Fiefbergen.