Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 c für das Gebiet "westlich der Strandstraße Grundstück Nr. 15"
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
SCHÖN/BV/041/2016
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Hovsepyan & Bhatti GbR beabsichtigen auf dem Grundstück Strandstraße 15 ein Reihenhaus und ein Mehrfamilienhaus zu errichten. Grundsätzlich lässt der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 10 c  zwar eine entsprechende Bebauung zu, allerdings sollen insbesondere aufgrund des Grundstückszuschnitts die Baugrenzen und die Geschossflächenzahl überschritten werden. Das Vorhaben wurde bereits im Rahmen einer Bauvoranfrage im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Planungsausschusses am  26.01.2016 beraten, das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt. Von Seiten des Kreises Plön wurde dann jedoch erklärt, dass durch eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung berührt würden und daher die Aufstellung einer Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 c erforderlich ist.

 

Die Hovsepyan & Bhatti GbR haben nun den Antrag gestellt, den Bebauungsplan Nr. 10 c zu ändern. Gleichzeitig wurde die Kostenübernahme erklärt.

 

In der Gemeinde Schönberg werden Wohnungen dringend benötigt. Die Umsetzung des Vorhabens würde eine Nachverdichtung des Innenbereichs bedeuten, sodass eine Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren erfolgen könnte.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Antrag mit Geltungsbereich und Lageplänen


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Aufstellung einer 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 c für das Gebiet „westlich der Strandstraße Grundstück Nr. 15“ zu beschließen (Aufstellungsbeschluss). Das Verfahren ist gemäß § 13 a BauGB als beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung durchzuführen.

  2. Der Auftrag für die städtebaulichen Leistungen wird an das Planungsbüro B2K, Herrn Kühle, erteilt. Die Planungskosten sind vom Vorhabenträger zu erstatten.