Betreff
2. Nachtragshaushaltssatzung und 2. Nachtragshaushaltsplan 2023
Vorlage
BRODE/BV/074/2023
Aktenzeichen
II
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die 2. Nachtragshaushaltssatzung 2023 der Gemeinde Brodersdorf mit dem 2. Nachtragshaushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2023 wurde die Finanzierung des neuen Feuerwehrfahrzeugs vollständig auf das Haushaltsjahr 2024 verschoben, da die Annahme bestand, dass im Haushaltsjahr 2023 keine Ausgaben mehr kassenwirksam werden.

 

Diese Annahme war leider nicht zutreffend. Nach Fertigung des Fahrgestelles werden bereits im Haushaltsjahr 2023 Ausgaben in Höhe von rund 90.000 € kassenwirksam.

 

Insofern wurde mit dem 2. Nachtragshaushaltsplan der Haushaltsansatz bei der Haushaltsstelle 13000.935100 um 90.000 € erhöht und der Betrag der Verpflichtungsermächtigung von 310.000 € auf 220.000 € reduziert.

Zur Gegenfinanzierung wurde der restliche Betrag der allgemeinen Rücklage von 59.000 € nunmehr vollständig beansprucht.

 

Bisher waren Planungskosten einschließlich der Erschließungsplanung für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses von 100.000 € etatisiert. Es zeichnet sich ab, dass Ausgaben in dieser Größenordnung nicht mehr im Haushaltsjahr 2023 kassenwirksam werden.

 

Der Haushaltsansatz wurde dementsprechend um 31.000 € auf nunmehr 69.000 € reduziert. Dadurch konnte die Veranschlagung einer Kreditaufnahme unterbleiben.

 

Darüber hinaus sind keine weiteren Veränderungen vorgenommen worden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Nachtragshaushaltssatzung 2023 mit dem 2. Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen gem. Entwurf.