Sachverhalt:

 

Der öffentliche Parkstreifen im Kiefernweg ist einem schlechten baulichen Zustand. Die Wurzeln der am Rande des Parkstreifens dort befindlichen Kiefern drücken die gesamte Pflasterung hoch und erschaffen eine Gefahrenlage die beseitigt werden müsste. Hinzu kommt, dass auf der gegenüberliegenden Seite des beschädigten Parkstreifens eine unbebaute Grünfläche planungsrechtlich als Parkstreifen vorgesehen ist, der aber baulich bislang nicht umgesetzt wurde. Für diese Fläche besteht im Rahmen eines möglichen Grundstückstauschs der Gemeinde ein besonderes Interesse, diese als Parkstreifen herzustellen.

 

Das Ing.-Büro Levsen wurde gebeten, eine Planung zur Sanierung bzw. Herstellung der Parkstreifen zu entwerfen, bei der der Bestand der Kiefern im Kiefernweg erhalten bleiben könnte. Aller drei Varianten beinhalten eine wassergebundene Herstellung der beiden Parkstreifen.

 

In der Variante I ergeben sich insgesamt 17 wassergebundene mit Bordsteinen eingerahmte Stellplätze für ca. 36.000,- Euro und in der Variante II ergeben sich insgesamt 21 wassergebundene mit Bordsteinen eingerahmte Stellplätze sowie eine vergrößerte gepflasterte Zuwegung zu den neuen Parkplätzen für ca. 50.000,- Euro. In der Variante III ergeben sich insgesamt 17 wassergebundene nicht mit Bordsteinen eingerahmte, einfach gehaltene Stellplätze ohne Sanierung oder Vergrößerung der gepflasterten Zuwegung zu den Parkplätzen für ca. 22.000,- Euro.

 

Anzumerken ist zudem, dass bei der Variante II ein dort befindlicher Baum gefällt werden müsste. Die vorhandene Straßenlaterne muss aber in allen drei Fällen aufgrund der Lage im Bereich der zukünftigen Stellplätze umgesetzt werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt die Sanierung bzw. Herstellung der Parkstreifen im Kiefernweg wie vorgestellt entsprechend der Variante III.

 

Dafür notwendige HH-Mittel sind einzuplanen bzw. ggf. im Nachtragshaushalt im Rahmen einer Verpflichtungsermächtigung sicherzustellen.