Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 für das Gebiet "nördlich des Sportplatzes, westlich der Bebauung 'Kaiserkoppel' und östlich der Kreisstraße 33"
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
WISCH/BV/068/2023
Aktenzeichen
III.2.3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Wisch betreibt einen gemeindlichen Bauhof mit mittlerweile drei fest angestellten Mitarbeitern. Für die Mitarbeiter und Gerätschaften des Bauhofes werden immer mehr Platz und Räume benötigt. Teilweise sind die Räume für die Mitarbeiter nicht mehr zugänglich und angemietete Hallen für die Gerätschaften können über längere Zeit nicht mehr vorgehalten werden.

Daher hat sich die Gemeinde Gedanken gemacht, wie ein neuer Standort eines gemeindlichen Bauhofes gestaltet werden müsste. Hier sollten unter anderem eine Fahrzeughalle (für ca. 6 Fahrzeuge), eine Werkstatt, Büros, Umkleiden, Sozialräume, Duschen und Toiletten für die Mitarbeiter, ein Waschplatz für Gerätschaften, sowie Lagerflächen (teilweise Überdacht) für Kies, Erde Grünabfälle usw. und Aufstellflächen für Müllcontainer entstehen können.

 

Für solch umfangreiche Verdichtungen und Baumaßnahmen ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes zwingend notwendig.


Anlagenverzeichnis:

 

-       Geltungsbereich


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 für das Gebiet „nördlich des Sportplatzes, westlich der Bebauung 'Kaiserkoppel' und östlich der Kreisstraße 33“ zur Errichtung eines gemeindlichen Bauhofes. (Aufstellungsbeschluss)

 

  1. Der Auftrag für die städtebaulichen Leistungen werden an das Planungsbüro B2K und dn-Ingenieure GmbH, Herr Kühle, und die landschaftsplanerischen und artenschutzrechtlichen Leistungen an das Büro Franke’s Landschaften und Objekte, Frau Franke, erteilt.