Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Fiefbergen hat in der Sitzung der Gemeindevertretung am 11.05.2022 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 für das Repowering der Windkraftanlagen beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte durch eine öffentliche Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom 05.04.2023 bis 21.04.2023. Die Bekanntmachung der Auslegung sowie die Planunterlagen wurden auch im Internet unter der Adresse www.amt-probstei.de zur Verfügung gestellt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 04.04.2023 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Die Planunterlagen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 wurden nun insbesondere aufgrund der vorgetragenen Anregungen noch einmal ergänzt und weiter konkretisiert. 

 

Es wird nun empfohlen, die Abwägung der während der frühzeitigen Beteiligung vorgetragenen Anregungen den anliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros entsprechend zu beschließen. Weiter wird empfohlen, den entsprechend überarbeiteten Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 zu beschließen und zur Offenlegung zu bestimmen. 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Abwägungsvorschläge

Planentwurf

Begründung

Umweltbericht

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Auszug Schattenstudie

Schallgutachten

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung der während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden vorgetragenen Anregungen gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros.

 

  1. Die Gemeindevertretung stimmt dem vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 zu und bestimmt diesen zur Offenlegung (Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss). Die Begründung mit dem Umweltbericht und dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt. 

 

  1. Die Planunterlagen sind für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und während der Zeit auch im Internet unter www.amt-probstei.de zur Verfügung zu stellen. Die Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.