Betreff
Weitere Planung Sanierung Eichkamp
Vorlage
SCHÖN/BV/927/2023
Aktenzeichen
IV.1.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Schönberg plant die Sanierung der Straße Eichkamp inklusive dem Neubau der beidseitigen Gehwege und der Einrichtung eines beidseitigen Fahrradfahrerschutzstreifens (Vollausbau) und hat für diese Maßnahme einen Antrag auf die Förderung beim LBV-SH eingereicht. Im Zuge der Sanierung der Straße Eichkamp werden die beidseitig vorhandenen Bushaltestellen behindertengerecht umgebaut. Für diese Maßnahme wurde ein Förderantrag beim Kreis Plön für 2024 eingereicht (siehe Vorlage SCHÖN/IV/902/2023).

 

Der LBV-SH plant seinerseits die Sanierung der Kreisstraße K13 – 10 zwischen der Bahnhofstraße und der Gemeinde Krummbek durch das Asphaltieren der Fahrbahn ohne Sanierung der Bordsteine oder Gehwege im 1. Halbjahr 2024. Die Sanierung des LBV-SH umfasst unter anderem die Probsteier Allee zwischen der Bahnhofstraße und der großen Mühlenstraße in der Gemeinde Schönberg. Aufgrund der verkehrlichen Einschränkungen und der notwendigen Umleitungsstrecken können die Straße Eichkamp und die Probsteier Allee nicht gleichzeitig saniert werden. Die Gemeinde Schönberg und der LBV-SH haben sich darauf verständigt, dass die Probsteier Allee zuerst und im Anschluss der Eichkamp saniert werden.

 

Im Zuge der Verlegung der Breitbandleitungen wurde der einseitige Gehweg der Probsteier Allee bereits im Auftrag der Gemeinde Schönberg mit rotem Pflaster neu gepflastert. Die beiden in der Probsteier Allee beidseitig vorhandenen Bushaltestellen wurden noch nicht saniert und sollten sinnvollerweise vor der Fahrbahnsanierung durch den LBV-SH im 1. Halbjahr 2024 ebenfalls behindertengerecht umgebaut werden. Für den behindertengerechten Umbau der beiden Bushaltestellen in der Probsteier Allee sollte ebenfalls ein Förderantrag beim Kreis Plön mit einem vorzeitigen Maßnahmebeginn eingereicht werden, sodass bereits vor Zusendung eines Zuwendungsbescheides Anfang 2024 mit dem Umbau der Bushaltestellen angefangen werden kann.

Eine erste Kostenschätzung für den Umbau der beiden Bushaltestellen beläuft sich auf ungefähr 180.000 € brutto.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dass die beiden Bushaltestellen in der Probsteier Allee, im Zuge der Fahrbahnsanierung durch den LBV-SH, im Jahr 2024 behindertengerecht umgebaut werden und hierfür Fördermittel beantragt werden sollen. Mit der Maßnahme darf bereits vor Zusendung eines Zuwendungsbescheides begonnen werden. Entsprechende Haushaltsmittel sind in den Haushalt 2024 einzustellen.