Betreff
Kunstrasensportplatz Strandstraße
Vorlage
SCHÖN/BV/925/2023
Aktenzeichen
Bgm
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Schönberg strebt gemäß Beschlusslage den Bau einer Kunstrasenballsportanlage auf dem gemeindeeigenen Sportgelände an der Strandstraße an. Grundlage der aktuellen Projektbearbeitung sind die Beschlüsse zur Beschlussvorlage SCHÖN/BV/882/2023 im zuständigen Fachausschuss, dem Ausschuss für Jugend, Kultur und Soziales am 04.04.2023 sowie der Gemeindevertretung am 27.04.2023.

 

Beschlossen wurde seiner Zeit:

Die Notwendigkeit und der Bedarf für einen Kunstrasenplatz an der Strandstraße werden weiterhin anerkannt.

  1. Der Bürgermeister wird daher gebeten, im Falle einer erneuten Ablehnung des gestellten Förderantrages beim Land in die Haushaltsplanung 2024 nochmals ein Investitionsbedarf von 850.000 € einzustellen. Die finale Freigabe erfolgt durch die Gemeindevertretung.
  2. Der Bürgermeister wird gebeten, im Falle einer erneuten Ablehnung des gestellten Förderantrages beim Land, erneut ein Förderantrag beim Ministerium zu stellen und weiterhin weitere Fördermöglichkeiten für den Bau eines Kunstrasenplatzes zu nutzen. Darüber hinaus sollen die Gespräche mit dem TSV Schönberg fortgeführt wer-den, ob dieser parallel unter den genannten Bedingungen einen eigenen Antrag zum Bau eines Kunstrasenplatzes beim Landessportverband stellen würde und Bauherr der Mauermaßnahme werden wird.
  3. Da durch den Bau eines Kunstrasenplatzes eine Flächenversiegelung erfolgt, wird die Notwendigkeit eines ökologischen Ausgleiches gesehen. Es wird daher ein Betrag von 5 % der Investitionssumme für die Anlage einer neuen Ausgleichsfläche oder für die Aufwertung einer bereits vorhandenen Fläche(n) in den Haushalt 2024 eingestellt. Die Ausarbeitung von Vorschlägen wird dem Umweltbeirat übertragen. Der Bau- und Verkehrsausschuss wird final darüber entscheiden und die Mittel für diese Maßnah-men freigegeben.
  4. Der Kunstrasenplatz soll nach Fertigstellung möglichst auch für die Öffentlichkeit zugänglich sein und kann außerhalb von Trainings- und Spielzeiten von Jugendlichen oder anderen Vereinen und Gruppen genutzt werden.

 

Inzwischen gibt es zu den Fördermöglichkeiten einen neuen Sachstand. Sowohl beim Land Schleswig-Holstein sowie beim Kreis Plön (für 2024) wurden fristgerecht entsprechende Förderanträge gestellt.

 

Landesförderung:

 

Wie das Innenministerium veröffentlicht hat, soll die Gemeinde Schönberg auf seinen Förderantrag einen positiven Bescheid über eine Förderung in Höhe von 250.000,- Euro erhalten. Insgesamt sollen 56 Projekte durch das Land gefördert werden. Bevor ein Förderbescheid der Gemeinde zugehen kann, muss aber erst das Ergebnis der baufachlichen Prüfung der Baumaßnahme durch den Kreis Plön dem Ministerium vorliegen.

 

Kreis Plön:

 

Ein Beschluss über eine Förderung durch den Kreis Plön erfolgt im Rahmen der Haushaltsberatung des Kreises Plön für das Haushaltsjahr 2024. Beantragt wurde eine maximale Förderung in Höhe von 20 Prozent (für eine Sanierung). Gemäß mündlicher Auskunft aus der Kreisverwaltung wird die Schönberger Baumaßnahme aber als Neubau gewertet, demnach ist lediglich mit einer Förderung in Höhe von 10 Prozent der Gesamtkosten zu rechnen. Diese Summe wird entsprechend durch den Landrat in der Haushaltsplanung für 2024 eingeplant. In der Vergangenheit wurden sämtliche Anträge der Kommunen auf Förderung für Neubau oder Sanierung von Sportflächen vom Kreistag zugestimmt bzw. positiv beschieden, so dass auch hier eine Förderung nicht sicher aber dennoch wahrscheinlich ist.

 

Von beiden Fördermittelgebern liegt die Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns vor, so dass mit einer Umsetzung der Baumaßnahme gestartet werden könnte. Es sei aber darauf hingewiesen, dass diese Zustimmungen keine rechtsverbindliche Zusicherung der Gewährung der Zuwendung darstellen.

 

Baukosten:

 

Grundlage der Kostenberechnung ist ein Kostenvoranschlag vom 31.03.2023 in Höhe von 850.939,96 Euro. Inklusive der Baunebenkosten (u.a. Architektenleistung) betragen die berechneten Gesamtkosten der Baumaßnahme 989.850,57 Euro. Im Haushalt stehen bereits 850.000 Euro zur Verfügung. Entsprechende Haushaltsmittel müssten daher noch im Haushalt 2024 bzw. ggf. in einem Nachtragshaushalt 2023 eingeplant werden. Mit einem Abschluss der Baumaßnahme in diesem Jahr ist sicher nicht zu rechnen. In diesem Jahr könnten die Ausschreibung der Architektenleistung sowie weitere vorbereitende Maßnahmen erfolgen. Nach Absprache mit dem TSV Schönberg wird aber eine Umsetzung der Baumaßnahme in den Wintermonaten bis zum Frühjahr/Sommer 2024 angestrebt, da so der Trainings- und Spielbetrieb am wenigsten beeinträchtigt wird.

 

Eine Beratung und Beschlussfassung dieser Vorlage ist für den Ausschuss für Jugend, Kultur und Soziales am 12.09.2023 sowie der Gemeindevertretung am 21.09.2023 vorgesehen. Die zur Ziffer 3 und 4 gefassten Beschlüsse aus der Vorlage SCHÖN/BV/882/2023 bleiben davon unberührt und haben weiterhin bestand.


Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgermeister und die Verwaltung werden gebeten, das Bauprojekt „Umbau Naturrasenplatz an der Strandstraße in einen Kunstrasensportplatz“ umgehend umzusetzen und dafür notwendige Haushaltsmittel im Haushalt 2024 sowie ggf. über den Nachtragshaushalt 2023 inkl. Verpflichtungsermächtigung einzuplanen.