Betreff
Planung der neuen Kindertageseinrichtung im Bereich B-Plan 67
Vorlage
SCHÖN/BV/919/2023
Aktenzeichen
III.4-4640.16
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Zur Planung der neuen Kindertageseinrichtung im Bereich des B-Planes 67 (Ecke Kuhlenkamp / Rauher Berg) wurden im Haushalt 2023 Planungsmittel zur Verfügung gestellt. Die Kindertagesstätte soll räumlich mindestens drei Gruppen mit einer Erweiterungsoption um zwei weitere Gruppen aufnehmen.

 

Für die Planung des Gebäudes ist die Beauftragung von Fachbüros erforderlich. Die Planungskosten für die Stufe 1, Leistungsphasen 1 und 2 (Vorplanung), die u.a. benötigt wird, um entsprechende Vorderanträge zu stellen, werden mit 15.000 Euro kalkuliert.

 

Aufgrund einer Vergaberechtänderung müssen bei der Entscheidung, welches Vergabeverfahren für die Beauftragung von Planungsbüros anzuwenden ist, alle Fachplanungsaufträge (Architektur, Statik, Haustechnik) für alle Leistungsstufen und -phasen der Höhe nach geschätzt und addiert werden. Wenn diese Auftragssumme 215.000 Euro netto übersteigt, ist eine europaweite öffentliche Ausschreibung erforderlich. Nur unterhalb dieses Schwellenwertes ist eine beschränkte regionale Ausschreibung möglich.

 

Die Schätzung der Fachplanungskosten ergibt im vorliegenden Fall einen Betrag von 250.000 Euro. Somit ist eine europaweite Ausschreibung erforderlich.

 

Im weiteren Verfahren erfolgt nach dem Ende der Bieterfrist eine Auswahl des Fachbüros nach einheitlichen Kriterien und eine entsprechende Auftragserteilung, die dann durch die Gemeindevertretung vorzunehmen wäre, wenn die Wertgrenzen, unterhalb der der Bürgermeister solche Aufträge erteilen kann, überschritten werden.

 

Für die neue Einrichtung wurde mit dem DRK-Kreisverband Kiel bereits ein freier Träger der Jugendhilfe ausgewählt, der die Betriebsträgerschaft übernehmen wird. Dieser betreibt bereits die Übergangseinrichtung in der Jugendherberge. Ihm wurde eine Beteiligung an der Planung des neuen Gebäudes zugesichert.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Jugend-, Kultur- und Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung, das notwendige Vergabeverfahren für die Planungsleistungen der Kindertageseinrichtung im B-Plangebiet 67 durchzuführen. Zunächst wird die Stufe 1, Leistungsphasen 1 und 2 für die Vorplanung beauftragt.