Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet "Am Ortsrand, südlich der Dorfstraße und westlich des Mühlenweg"
hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
STAKE/BV/089/2023
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung Stakendorf hat in der Sitzung am 15.05.2018 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 5 zur Ausweisung eines kleinen Campingplatzes beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte durch eine öffentliche Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom 23.10.2019 bis 08.11.2019. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 08.10.2019 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 25.05.2021 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5 beschlossen und zur Offenlegung bestimmt. Die Planunterlagen wurden sodann in der Zeit vom 03.08.2022 bis 05.09.2022 öffentlich ausgelegt. Die Bekanntmachung über die Auslegung sowie die Planunterlagen wurden auch im Internet unter der Adresse www.amt-probstei.de zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 14.07.2022 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Insbesondere aufgrund einer Anregung des Kreises Plön und einer Abstimmung mit der Campingplatzaufsicht musste die Planung noch einmal angepasst werden. In Konsequenz wurde der neue Entwurf des Bebauungsplanes in der Sitzung der Gemeindevertretung am 09.05.2023 noch einmal beschlossen und zur erneuten Offenlegung bestimmt. Die Planunterlagen wurden daraufhin noch einmal in der Zeit vom 21.08.2023 bis einschließlich 22.09.2023 öffentlich ausgelegt. Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung sowie die Planunterlagen wurden zeitgleich im Internet unter der Adresse www.amt-probstei.de zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Die Träger öffentlicher Belange wurden erneut zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Es wird nun empfohlen, die Abwägung der während der Offenlegungsverfahren vorgetragenen Anregungen den anliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros entsprechend zu beschließen und den Bebauungsplan sodann als Satzung zu beschließen.


Anlagenverzeichnis:

 

Abwägungsvorschläge

Planzeichnung

Begründung mit Umweltbericht


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung der während der Offenlegungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 5 für das Gebiet „Am Ortsrand, südlich der Dorfstraße und westlich des Mühlenweg“ vorgetragenen Anregungen gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros (Abwägungsbeschluss).

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet „Am Ortsrand, südlich der Dorfstraße und westlich des Mühlenweg“ in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung als Satzung (Satzungsbeschluss). Die Begründung mit dem Umweltbericht wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Bebauungsplan ist auszufertigen und durch Bekanntmachung im Probsteier Herold rechtskräftig zu machen.