Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "südlich der Straße Am Wulfsbarg, westlich der Strandstraße und nördlich der Dorfstraße"
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
STAKE/BV/088/2023
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Stakendorf beabsichtigt, ein kleines Wohngebiet auszuweisen und hat hierfür bereits den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 6 gefasst. Das Verfahren sollte als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 b BauGB durchgeführt werden. Gemäß § 13 b BauGB wäre die Aufstellung einer Änderung des Flächennutzungsplanes nicht erforderlich gewesen, aber, das Bundesverwaltungsgericht hat nun aktuell die Anwendung des § 13 b BauGB als unzulässig erklärt, weil die Vorschrift nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. In Konsequenz muss nun der Bebauungsplan auf ein Regelverfahren umgestellt werden und es muss auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgen, weil sich im Regelverfahren der Bebauungsplan aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickeln muss. Der geltende Flächennutzungsplan weist die Flächen derzeit noch überwiegend als landwirtschaftliche Nutzflächen aus, mit der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes müssen diese Flächen als Wohnbauflächen ausgewiesen werden. Außerdem müssen für beide Planverfahren eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt werden.

 

Es wird nun empfohlen, den Aufstellungsbeschluss für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen. Das Verfahren kann parallel mit der Aufstellung des Bebauungsplanes durchgeführt werden.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Geltungsbereich

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „südlich der Straße Am Wulfsbarg, westlich der Strandstraße und nördlich der Dorfstraße“ (Aufstellungsbeschluss).

 

  1. Der Auftrag für die städtebaulichen Leistungen werden an das Planungsbüro Guntram Blank, die naturschutzfachlichen Leistungen an das Büro ALSE, Herr Dr. Lidl, und die Erschließungsplanung an die Ingenieurberatung Hauck GmbH erteilt.