Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 für das Gebiet "südlich der Straße Am Wulfsbarg, westlich der Strandstraße und nördlich der Dorfstraße"
hier: Umstellung des Verfahrens und frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit
Vorlage
STAKE/BV/087/2023
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Stakendorf hat in der Sitzung der Gemeindevertretung am 12.11.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 zur Entwicklung eines Neubaugebietes beschlossen. Das Planverfahren sollte gemäß § 13 b BauGB als beschleunigtes Verfahren durchgeführt werden. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden wurde mit Schreiben vom 02.03.2021 durchgeführt.

 

Das Bundesverwaltungsgericht hat nun ein Urteil gesprochen, dass der
§ 13 b BauGB nicht mehr angewendet werden darf, weil die Vorschrift mit dem EU-Recht nicht vereinbar ist. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes muss aus diesem Grunde auf das Regelverfahren umgestellt werden.

 

Das Regelverfahren erfordert u.a. die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden hat bereits stattgefunden, es ist jedoch die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nachzuholen. Außerdem ist eine Umweltprüfung mit Erstellung eines Umweltberichts durchzuführen. Für den erstmaligen Eingriff in Landschaft und Natur durch die geplante Bebauung ist eine Ausgleichsfläche zur Verfügung zu stellen und es sind ggf. Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen.  

 

Es wird nunmehr empfohlen, die Umstellung des Verfahrens zu beschließen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Bebauungskonzept


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Umstellung des Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 6 für das Gebiet „südlich der Straße Am Wulfsbarg, westlich der Strandstraße und nördlich der Dorfstraße“ von dem beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB auf das Regelverfahren.