Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "südlich der Paul-Jäger-Straße, südöstlich der Straße Zum Apfelgarten und nordöstlich des Ewald-Wiese-Weg (Teilgebiet 1) sowie nördlich der K38, östlich der K 13 und westlich des Sportplatzes (Teilgebiet 2)"
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
KRUMM/BV/099/2023
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Krummbek beabsichtigt, ein kleines Wohngebiet auszuweisen und hat hierfür bereits den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 5 gefasst. Das Verfahren sollte als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 b BauGB durchgeführt werden. Gemäß § 13 b BauGB wäre die Aufstellung einer Änderung des Flächennutzungsplanes nicht erforderlich gewesen, aber, das Bundesverwaltungsgericht hat nun aktuell die Anwendung des § 13 b BauGB als unzulässig erklärt, weil die Vorschrift nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. In Konsequenz muss nun der Bebauungsplan auf ein Regelverfahren umgestellt werden und es muss auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgen, weil sich im Regelverfahren der Bebauungsplan aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickeln muss. Der geltende Flächennutzungsplan weist die Flächen derzeit noch überwiegend als landwirtschaftliche Nutzflächen aus, mit der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes müssen diese Flächen als Wohnbauflächen ausgewiesen werden. Außerdem müssen für beide Planverfahren eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt werden.

 

Weiterhin befindet sich der Standort der Feuerwehr zurzeit noch im Außenbereich. Da der Bau des Feuerwehrgebäudes seinerzeit sehr dringlich war, wurde mit dem Kreis Plön vereinbart, dass die Aufnahme der Fläche in den Flächennutzungsplan als Gemeinbedarfsfläche für die Feuerwehr mit der nächsten Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgen sollte. Es ist aus diesem Grunde die Fläche für die Feuerwehr in die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes als Teilgebiet 2 einzubeziehen. 

 

Es wird nun empfohlen, den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen. Das Verfahren kann parallel mit der Aufstellung des Bebauungsplanes durchgeführt werden. Die Planungskosten für die Darstellung des Neubaugebietes sind der Gemeinde vom Erschließungsträger zu erstatten.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Geltungsbereich der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes

Planentwurf

Begründung


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Umwelt- und Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „südlich der Paul-Jäger-Straße, südöstlich der Straße Zum Apfelgarten und nordöstlich des Ewald-Wiese-Weg (Teilgebiet 1) sowie nördlich der K 38, östlich der K 13 und westlich des Sportplatzes (Teilgebiet 2) zu beschließen (Aufstellungsbeschluss).

 

  1. Die Planungskosten für die Flächenausweisung des Feuerwehrstandortes sind von der Gemeinde zu tragen. Die Planungskosten für die Ausweisung des Neubaugebietes sind der Gemeinde vom Erschließungsträger zu erstatten.

 

  1. Dem vorgestellten Planentwurf wird zugestimmt, es soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.