Betreff
Benutzungsordnung der Gemeinde Schönberg/Holstein für die Seebrücke am Schönberger Strand
Vorlage
SCHÖN/BV/909/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In den vorherigen Sitzungen des Wirtschafts- und Tourismusausschusses wurde über die seit längerem bestehenden Probleme mit den Anglern auf der Seebrücke jeweils berichtet. Es kommt zu Beschädigungen durch das Anbringen von Haltern für die Angelruten, zu Verschmutzungen durch das Schlachten der Fische und generell halten sich viele Angler nicht an die vorgegeben Zeiten in denen das Angeln erlaubt ist.

 

Auf anderen Seebrücken an der Ostsee haben die Gemeinden das Angeln von den Seebrücken bereits verboten.

 

Um den Arbeitsaufwand und die Kosten für den Tourist-Service für die Instandhaltung der Seebrücke am Schönberger Strand zu reduzieren und das schöne Bild von der Seebrücke für die Gäste zu erhalten, wird vorgeschlagen das Angeln von der Seebrücke zu untersagen.

 

Der Entwurf für eine neue Benutzungsordnung ist beigefügt.

 

Textlich wurde „§ 4 (8) Das Angeln von der Seebrücke ist nicht gestattet.“ neu gefasst.

 

Bisher lautete die Fassung:

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf der Benutzungsordnung der Gemeinde Schönberg/Holstein für die Seebrücke am Schönberger Strand (Stand 21.08.2023)


Beschlussvorschlag:

 

Der Wirtschafts- und Tourismusausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die beigefügte Benutzungsordnung der Gemeinde Schönberg/Holstein für die Seebrücke am Schönberger Strand zu beschließen und zu erlassen.