Betreff
Beratung und Beschlussfasung über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 für das Gebiet "Discountladen am 'Probsteier Einkaufszentrum, südlich des 'Kuhlenkamp', östlich der Straße 'Am alten Bahnhof', westlich der Bahnhofstraße"
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
SCHÖN/BV/908/2023
Aktenzeichen
III.2.3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Betreiber des Dicounters am ‘Probsteier Einkaufszentrum‘ ist mit seiner Planung einer kleineren Erweiterung und Umstrukturierung an die Gemeinde herangetreten. Dabei soll die Verkaufsfläche, für breitere Wege zwischen den Regalen, etwas erweitert und den Backwaren- und Leergutannahmebereich vergrößert werden.

 

Das grundsätzliche Vorhaben wurde dem Ortsentwicklungs- und Planungsausschuss in der Sitzung am 21.02.2023 im nichtöffentlichen Teil vorgestellt. Allerdings stand noch aus, ob das Vorhaben durch eine Befreiung von der festgesetzten Verkaufsfläche im Bebauungsplan Nr. 57 umsetzbar wäre.

Da die Überschreitung der festgesetzten Verkaufsfläche die Grundzüge der Planung berührt, ist eine Befreiung nach § 31 BauGB nicht möglich, sodass der Bebauungsplan Nr. 57 geändert werden muss.


Anlagenverzeichnis:

 

-Geltungsbereich


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Ortsentwicklungs- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 für das Gebiet "Discountladen am 'Probsteier Einkaufszentrum, südlich des 'Kuhlenkamp', östlich der Straße 'Am alten Bahnhof', westlich der Bahnhofstraße" (Aufstellungsbeschluss).

 

  1. Der Auftrag für die städtebaulichen Leistungen wird an das Büro B2K und dn-Ingenieure GmbH, Herr Kühle, erteilt.

 

  1. Die Planungskosten sind der Gemeinde vom Investor zu erstatten.