Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "südliches Gemeindegebiet, südöstlich der L 211 und westlich der Siedlung Charlottenthal"
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
STOLT/BV/079/2023
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Pankow Projektentwicklung GmbH ist an die Gemeinde Stoltenberg herangetreten, um im südlichen Gemeindegebiet, südöstlich der L 211 eine Fläche von rund 20 ha für Photovoltaikfreiflächenanlagen zu entwickeln. Die Gemeindevertretung hat sich in der Sitzung am 02.03.2023 bereits mit dem Thema befasst und beschlossen, dass Herr Pankow in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro B2K aus Kiel eine Weißflächenkartierung erstellen kann, um zu ermitteln, ob und in welchen Bereichen es geeignete Flächen für Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet gibt.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat sodann in der Sitzung am 24.04.2023 Kriterien entwickelt, die bei der Planung von Photovoltaikfreiflächenanlagen eingehalten werden sollen. In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 12.07.2023 wurde die Weißflächenkartierung als Potentialflächenanalyse vorgestellt. Die bereits in Aussicht genommenen Flächen im südlichen Gemeindegebiet, südöstlich der L 211 sind grundsätzlich geeignet. Eine Einzelfallprüfung mit einer Abwägung über ggf. einschränkende Kriterien ist jedoch erforderlich. Die Einzelfallprüfung erfolgt im Rahmen des Planverfahrens zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes und insbesondere im Rahmen des Planverfahrens zum ebenfalls aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Die in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses definierten Kriterien können eingehalten werden.

 

Es wird nun empfohlen, den Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem anliegenden Geltungsbereich zu fassen, wobei sich der Geltungsbereich im Rahmen des Planverfahrens noch ändern kann. Die Planungskosten sind der Gemeinde vom Projektentwickler bzw. Investor zu erstatten. Es ist ein Planungsbüro mit den städtebaulichen und naturschutzfachlichen Leistungen zu bestimmen, es kann auch jeweils ein Büro mit den städtebaulichen und ein weiteres Büro mit den naturschutzfachlichen Leistungen bestimmt werden.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „südliches Gemeindegebiet, südöstlich der L 211 und westlich der Siedlung Charlottenthal“ (Aufstellungsbeschluss).

 

  1. Der Auftrag für die städtebaulichen Leistungen wird dem Planungsbüro _________________________ erteilt, der Auftrag für die naturschutzfachlichen Leistungen wird dem Planungsbüro ___________________________________ erteilt.

 

  1. Die Planungskosten sind der Gemeinde in vollem Umfang zu erstatten, es ist hierzu ein entsprechender Kostenerstattungsvertrag abzuschließen. Die Aufträge für die Planungsleistungen sind erst nach Unterzeichnung des Kostenerstattungsvertrages zu erteilen.