Sachverhalt:
In
der Sitzung PASSA/FA/02/2010 vom 13.10.2010 hatte der Finanzausschuss im Rahmen
der Erörterung von Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung die Amtsverwaltung
darum gebeten, einen Entwurf zur Änderung der bestehenden Hundesteuersatzung
vorzubereiten und der Gemeindevertretung zur Beratung vorzulegen.
In
der Anlage wird daher der Entwurf einer 1. Satzung zur Änderung der Satzung
über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Passade überreicht. Der
Entwurf wird wie folgt begründet:
A Allgemeines
Als
Maßnahme zur Haushaltskonsolidierung ist die Einnahmesituation der Gemeinde zu
verbessern. Zu diesem Zweck hat der Finanzausschuss eine Erhöhung der
Hundesteuer um jeweils 20,00 EUR p. a. beschlossen.
B Einzelbegründung
Zu
Artikel 1 (§ 11 Abs. 1 HundeStSa 2010)
Der
vorgelegte Entwurf dient der verbesserten Ausnutzung der Finanzquelle
Hundesteuer. Die Hundesteuer wird nach der Beschlussfassung des
Finanzausschusses um 20,00 EUR p. a. angehoben.
Die zur Zeit geltenden
Steuersätze stellen sich im Vergleich mit dem Tarifvorschlag wie folgt dar:
Zu
Artikel 2 (Inkrafttreten)
Die
vorgelegte Satzung soll zum 01.01.2011 in Kraft treten.
C Auswirkungen auf das Steueraufkommen
Im Gemeindegebiet sind
zur Zeit 25 Halter mit einem steuerbaren Hund und 2 Halter mit zwei steuerbaren
Hunden erfasst.
Sollte dem Entwurf
zugestimmt werden, ergäbe sich daraus nach dem derzeitigen Stand ab dem Jahr
2011 folgendes Aufkommen:
D Vollzugsaufwand und Kosten
Ein zusätzlicher
Vollzugsaufwand und zusätzliche Kosten entstehen nicht.
Anlagenverzeichnis:
Entwurf der 1.
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der
Gemeinde Passade
Beschlussvorschlag: