Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 für das Gebiet "nördlich und südlich der Strandstraße sowie Dorfring 20-38" - erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
STEIN/BV/027/2010
Aktenzeichen
IV.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Stein hat in der Sitzung der Gemeindevertretung am 19. August 2010 die Abwägung der bis dahin eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 15 vorgenommen und den überarbeiteten Entwurf der Planung beschlossen und zur erneuten Offenlegung bestimmt.

 

Zwischenzeitlich hat sich unerwartet ergeben, dass das Restaurant „Wellenlänge“ seinen Betrieb eingestellt hat. Der Restaurantbetrieb hat an dieser exponierten Lage eine ganz besondere Bedeutung für den Tourismus der Gemeinde Stein. Es wird aus diesem Grunde empfohlen, eine Festsetzung in den Bebauungsplan aufzunehmen, um die dauerhafte Nutzung des Erdgeschosses als Restaurant bzw. Gaststätte sicherzustellen.


Beschlussvorschlag:

 

Zur Sicherung der Nutzung des Erdgeschosses als Restaurant bzw. Gaststätte wird für das Grundstück des Restaurants „Wellenlänge“ folgende textliche Ergänzung in den Bebauungsplan Nr. 15 aufgenommen:

 

In dem Teilgebiet 2 des MI-Gebietes sind auf dem Flurstück 4/40 im Erdgeschoss von baulichen Anlagen gemäß § 1 Abs. 7 in Verbindung mit Abs. 9 der Baunutzungsverordnung und nach § 9 Abs. 3 Baugesetzbuch ausschließlich die nach § 6 Abs. 2 Nr. 3 Baunutzungsverordnung allgemein zulässigen Schank- und Speisewirtschaften zulässig.

 

Mit der vorstehenden Ergänzung beschließt die Gemeindevertretung den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 15 für das Gebiet „nördlich und südlich der Strandstraße sowie Dorfring  20-38“ erneut und bestimmt diesen zur Offenlegung. Es wird ebenfalls erneut beschlossen, dass Anregungen nur noch zu den vorgenommenen Planänderungen vorgetragen werden können.