Betreff
Beratung und Beschlussfassung der Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Krummbek vom 01.01.2022 (Benutzungsgebührensatzung)
Vorlage
KRUMM/BV/098/2023
Aktenzeichen
II
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung Krummbek hat auf ihrer Sitzung am 08.09.2022 (KRUMM/GV/02/2022) für den Kalkulationszeitraum 01.01.2023 – 31.12.2025 eine Schmutzwassergebühr von 2,61 €uro/m³ beschlossen.

 

Eine deutliche Erhöhung der Schmutzwassergebühr war zu diesem Zeitpunkt aufgrund stark gestiegener Einleitungsmengen in das Klärwerk Schönberg erforderlich.

 

Nach umfangreichen und zeitintensiven Untersuchungen konnte jetzt die Ursache für die sehr hohen Kostensteigerungen gefunden werden. Ein Zählwerk in der Pumpstation Krummbek ist defekt. Dadurch mussten Einleitungsgebühren an den Ortsentwässerungsbetrieb Schönberg für das Einleiten von Schmutzwasser in das Klärwerk in Schönberg gezahlt werden für Schmutzwassermengen, die nie dort eingeleitet worden sind.

 

In einem gemeinsamen Gespräch konnte mit dem OEB Schönberg eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Der OEB Schönberg wird der Gemeinde Krummbek zum Ausgleich zu viel entrichteten Gebühren einen Betrag von 40.000 € zurückzahlen. Aufgrund dieses Umstandes muss der beschlossene Kalkulationszeitraum 2023 – 2025 unterbrochen und eine Neukalkulation der Schmutzwassergebühr vorgenommen werden.

 

In der Sitzungsvorlage KRUMM/BV/085/2022 zur GV-Sitzung am 08.08.2022 wurde dargelegt, dass die kostenrechnende Einrichtung der Schmutzwasserbeseitigung mit der Nachkalkulation 2021 einen Verlust von 34.779,22 € ausgewiesen hat. Diese Verlustvorträge wurden in der Gebührenkalkulation ab 2023 berücksichtigt. Gleichzeitig wurde für das Jahr 2022 ein weiterer Verlust von etwa 20.000 € prognostiziert. So ist es dann auch gekommen. Mit der Nachkalkulation 2022 weist die kostenrechnende Einrichtung der Schmutzwasserbeseitigung einen tatsächlichen Verlust von 55.286,87 € aus.

 

Durch die Zahlung des Ortsentwässerungsbetriebes reduziert sich der Verlustvortrag auf rund 15.000 €. Nach gegenwärtigen Gesichtspunkten und auch aufgrund der deutlichen Gebührenerhöhung zum 01.01.2023 kann der verbleibende Verlust vermutlich im Haushaltsjahr 2023 ausgeglichen werden. Andernfalls müsste ein verbleibender Verlustvortrag mit der nächsten Kalkulation berücksichtigt werden.

 

Demnach erfolgt die neue Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2024 – 2026 ohne Berücksichtigung von weiteren Verlustvorträgen.

 

Unter Berücksichtigung dieser Umstände kann die Schmutzwassergebühr ab 01.01.2024 um 59 Cent auf 2,02 € je Kubikmeter Schmutzwasser gesenkt werden.

 

 


Beschlussvorschlag für den Finanz- und Wirtschaftsausschuss:

 

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die beiliegende Kalkulation für den Kalkulationszeitraum 01.01.2024 – 31.12.2026 mit einer Schmutzwassergebühr von 2,02 € je Kubikmeter Schmutzwasser zu beschließen.

Der Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Krummbek wird zugestimmt.

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses beschließt die Gemeindevertretung die beiliegende Kalkulation für den Kalkulationszeitraum 01.01.2024 – 31.12.2026 mit einer Schmutzwassergebühr von 2,02 € je Kubikmeter Schmutzwasser.

Der Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Krummbek wird zugestimmt.