Betreff
1. Nachragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 2023
Vorlage
LUTTE/BV/079/2023
Aktenzeichen
II
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 der Gemeinde Lutterbek mit dem Nachtragshaushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 733.100 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 59.400 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Eine Kreditaufnahme ist planerisch in Höhe von 8.900 € vorgesehen. Diese erhöht sich im Vergleich zum Ursprungshaushalt 2023 um 2.700 €.

Die Hebesätze für die Realsteuern ändern sich mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 der Gemeinde Lutterbek nicht.

 

Die Gründe, die das Aufstellen eines Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2023 erfordern, sind ausführlich im Vorbericht des Nachtrages erläutert. Um Wiederholungen zu vermeiden wird an dieser Stelle auf den Vorbericht verwiesen

 

 


Beschlussvorschlag für den Haupt- und Finanzausschuss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Nachtragshaushaltssatzung 2023 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gem.  Entwurf zu beschließen.

 

 

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Vorschlag des Haupt- und Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die im Entwurf vorliegende Nachtragshaushaltssatzung 2023 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm