Betreff
Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Höhndorf vom 01.01.2022 (Benutzungsgebührensatzung)
Vorlage
HÖHND/BV/075/2023
Aktenzeichen
II
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung Höhndorf hat auf ihrer Sitzung am 22.09.2020 (HÖHND/GV/04/2020) für den Kalkulationszeitraum 01.01.2021 – 31.12.2023 eine Niederschlagswassergebühr von 0,25 €uro je Quadratmeter gebührenpflichtiger Grundstücksfläche beschlossen.

 

Die beigefügte Gebührenkalkulation ist für den Kalkulationszeitraum 01.01.2024 – 31.12.2026, also für 3 Jahre, erstellt worden.

 

Aufgrund gestiegener Unterhaltungskosten, die insbesondere mit der Pflege der Regenrückhaltebecken entstanden sind, weist die kostenrechnende Einrichtung der Niederschlagswasserbeseitigung eine Gebührenunterdeckung von insgesamt 6.732,57 € aus.

 

Nach den einschlägigen Vorschriften des Gebührenrechts müssen diese Verluste in der jetzt kommenden Kalkulationsperiode wieder ausgeglichen werden. Dieses ist entsprechend berücksichtigt worden.

Gleichzeitig wurden die laufenden Kosten in der Kalkulation von bisher 4.000 € um 2.000 € auf nunmehr 6.000 € erhöht.

Unter Berücksichtigung der genannten Veränderungen ergibt sich ab 01.01.2024 eine kostendeckende Verbrauchsgebühr von 0,30 € je Quadratmeter gebührenpflichtiger Grundstücksfläche., mithin eine Erhöhung von 5 Cent/m².

 

Möglicherweise muss die Gemeinde Höhndorf im Bereich des Krummbeker Weges erhebliche Investitionen in die Niederschlagswasserbeseitigung vornehmen. Der Umfang der Investition einschl. der Investitionshöhe steht zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung nicht fest. Insofern ist diese Maßnahme in der Kalkulation noch nicht berücksichtigt worden.

 

Sollten sich aufgrund der geplanten Maßnahmen erhebliche Gebührenabweichungen ergeben, so kann der geplante Kalkulationszeitraum 2024-2026 jederzeit unterbrochen und eine Anpassung vorgenommen werden.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die beiliegende Kalkulation für den Kalkulationszeitraum 01.01.2024 – 31.12.2026 mit einer Niederschlagswassergebühr von 0,30 € je Kubikmeter Niederschlagswasser zu beschließen.

Der Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Höhndorf wird zugestimmt.

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die beiliegende Kalkulation für den Kalkulationszeitraum 01.01.2024 – 31.12.2026 mit einer Niederschlagswassergebühr von 0,30 € je Kubikmeter Niederschlagswasser.

Der Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Höhndorf wird zugestimmt.