Betreff
Gebührenkalkulation Niederschlagswasserbeseitigung
Vorlage
PROBS/BV/043/2010
Aktenzeichen
II.700.01.15
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Gemeinde Probsteierhagen betreibt die Niederschlagswasserbeseitigung als kostenrechnende Einrichtung im Sinne des § 11 der Gemeindehaushaltsverordnung ( GemHVO ), wobei sich die Benutzungsgebühren nach § 6 Kommunalabgabengesetz ( KAG ) berechnen. Hierbei ist zwingend das Kostendeckungsprinzip als Kostenüberschreitungsverbot und Kostendeckungsgebot zu beachten.

                       

Derzeit wird eine Niederschlagswassergebühr von 0,45 € je Quadratmeter gebührenpflichtiger Grundstücksfläche für den Kalkulationszeitraum 2009 und 2010 erhoben. Der Kalkulationszeitraum endet somit zum 31.12.2010.

 

Die beigefügte Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum 01.01.2011 – 31.12.2012, die unter Berücksichtigung der Jahresrechnungsergebnisse 2008 und 2009 erstellt worden ist, zeigt, dass eine Gebührenanpassung ab 01.01.2011 nicht vorgenommen werden muss. Es wird nach wie vor eine kostendeckende Niederschlagswassergebühr erhoben.

 

Allerdings stehen im Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung mittelfristig erhebliche Sanierungsaufwendungen an. Wann und in welcher Höhe Investitionen getätigt werden und wie sich diese Investitionen auf die Gebührenkalkulation auswirken werden, kann zum heutigen Zeitpunkt nicht verlässlich bestimmt werden. Daher bleiben diese Investitionen zunächst unberücksichtigt. Die Gebührenausgleichsrücklage könnte nach heutiger Erkenntnis noch einen Teil der Mehrausgaben abdecken.

 

Es wird daher vorgeschlagen, die Niederschlagswassergebühr zunächst unverändert mit 0,45 €/m² für den Kalkulationszeitraum 01.01.2011 – 31.12.2012 zu beschliessen. Sollten sich im Kalkulationszeitraum wider erwartend erhebliche Veränderungen ergeben, könnte der bisher gewählte Kalkulationszeitraum durch einen weiteren Beschluss ggfs. reduziert werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt für den Kalkulationszeitraum 01.01.2011 – 31.12.2012 die beigefügte Gebührenkalkulation mit einer unveränderten Niederschlagswassergebühr von 0,45 € je Quadratmeter gebührenpflichtiger Grundstücksfläche. Gleichzeitig behält sich die Gemeindevertretung vor ggfs. den Kalkulationszeitraum zu verkürzen, sollten sich im Zeitraum v. 01.01.2011 – 31.12.2012 erhebliche Veränderungen in den Kalkulationsgrundlagen ergeben.