Betreff
Förderung der Feuerwehr, Gründung einer Jugendgruppe
Vorlage
BARSB/BV/014/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Feuerwehren der Gemeinden des Amtes Probstei streben bereits seit längerem an, Kinder auch schon ab 8 Jahren in die Jugendwehren aufnehmen zu dürfen. Das Brandschutzgesetz verbietet dies jedoch und sieht eine Altersgrenze von 10 Jahren vor. Auch Ausnahmeregelungen waren nicht zu erreichen.

 

Die Kinder ab 8 Jahren sollen spielerisch auf die Arbeit der Jugendwehr vorbereitet werden. Team- und Gruppenfähigkeit, soziale Kompetenz und Nächstenhilfe sollen gefördert werden. Näheres ergibt sich aus dem der Anlage beigefügten Konzept, welches unter den Feuerwehren abgestimmt ist. Damit soll auch den Problemen des demographischen Wandels begegnet werden.

 

Notwendig ist jedoch die Gründung einer Jugendgruppe der Gemeinde, die dann von den Wehren betreut wird. Die Gemeinde wird gebeten, die notwendigen Versicherungskosten zu übernehmen.


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Gründung einer Jugendgruppe für den beschriebenen Zweck, die Versicherung wird von der Gemeinde durch Abschluss eines entsprechenden Vertrages übernommen. Die Versicherung soll über den Kreisjugendring abgeschlossen werden.

 

Eine vorherige Abstimmung mit den Gemeinden der WIBAFKO soll erfolgen.