Betreff
Abgabe eines Vorschlages / von Vorschlägen zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028
Vorlage
BENDF/BV/065/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In diesem Jahr stehen wieder die Schöffenwahlen an. Die Amtsperiode läuft von 2024 bis 2028.

 

Die Gemeinden sind gehalten, für das Amtsgericht Vorschlagslisten durch entsprechenden Beschluss spätestens bis zum 01.08.2023 aufzustellen.

 

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich.

 

Der Direktor des Amtsgerichts Plön hat die Zahl der von den Gemeinden für die Schöffenwahl vorzuschlagenden Personen festgesetzt. Für die Gemeinde Bendfeld ist dies 1 Person. Es liegt bisher keine Bewerbung für dieses Amt vor.

 

Sollte eine Gemeinde keine interessierte Person finden und damit keinen Vorschlag machen können, würde durch die Amtsverwaltung Fehlanzeige gemeldet.

 


Beschlussvorschlag:           Die Gemeinde Bendfeld schlägt für die Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 bis 2028 folgende Person vor:

 

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Alternativ

 

Die Gemeinde Bendfeld stellt für die Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 bis 2028 mangels Bewerbungen keine Vorschlagsliste auf.