In diesem Jahr stehen wieder die
Schöffenwahlen an. Die Amtsperiode läuft von 2024 bis 2028.
Die Gemeinden sind gehalten, für das Amtsgericht Vorschlagslisten durch entsprechenden Beschluss spätestens bis zum 01.08.2023 aufzustellen.
Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist
die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der
Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der
Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich.
Der Direktor des Amtsgerichts Plön hat die
Zahl der von den Gemeinden für die Schöffenwahl vorzuschlagenden Personen
festgesetzt. Für die Gemeinde Bendfeld ist dies 1 Person. Es liegt bisher keine
Bewerbung für dieses Amt vor.
Sollte eine Gemeinde keine interessierte Person finden und damit keinen Vorschlag machen können, würde durch die Amtsverwaltung Fehlanzeige gemeldet.
Beschlussvorschlag: Die Gemeinde Bendfeld schlägt
für die Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 bis 2028 folgende Person vor:
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Alternativ
Die Gemeinde
Bendfeld stellt für die
Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 bis 2028 mangels Bewerbungen keine
Vorschlagsliste auf.