Sachverhalt:
In diesem Jahr stehen wieder die Schöffenwahlen an. Die Amtsperiode
läuft von 2024 bis 2028.
Die Gemeinden sind gehalten, für das Amtsgericht Vorschlagslisten durch
entsprechenden Beschluss spätestens bis zum 01.08.2023 aufzustellen.
Der Direktor des Amtsgerichts Plön hat die Zahl der von den Gemeinden
für die Schöffenwahl vorzuschlagenden Personen festgesetzt. Für die Gemeinde
Schönberg sind dies 4 Personen. Es liegen sechs Bewerbungen für dieses Amt vor.
Die Gemeindevertretung ist aufgrund der Festsetzung des Amtsgerichts gehalten,
aus allen Interessierten für dieses Amt 4 Personen auszuwählen und diese durch
Beschluss in die Vorschlagsliste aufzunehmen.
Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei
Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch
der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung
erforderlich.
Beschlussvorschlag: Die Gemeinde Schönberg schlägt
für die Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 bis 2028 folgende Personen vor:
1. _________________________
2. _________________________
3. _________________________
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