Betreff
Abgabe eines Vorschlages / von Vorschlägen zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028
Vorlage
KROKA/BV/053/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In diesem Jahr stehen wieder die Schöffenwahlen an. Die Amtsperiode läuft von 2024 bis 2028.

 

Die Gemeinden sind gehalten, für das Amtsgericht Vorschlagslisten durch entsprechenden Beschluss spätestens bis zum 01.08.2023 aufzustellen.

 

Der Direktor des Amtsgerichts Plön hat die Zahl der von den Gemeinden für die Schöffenwahl vorzuschlagenden Personen festgesetzt. Für die Gemeinde Krokau ist dies 1 Person. Es liegen zwei Bewerbungen für dieses Amt vor. Die Gemeindevertretung ist aufgrund der Festsetzung des Amtsgerichts gehalten, aus allen Interessierten für dieses Amt eine Person auszuwählen und diese durch Beschluss in die Vorschlagsliste aufzunehmen.

 

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich.

 


Beschlussvorschlag:           Die Gemeinde Krokau schlägt für die Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 bis 2028 folgende Person vor:

 

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