Betreff
Kindertagesstättenangelegenheiten
Vorlage
WENDT/BV/024/2010
Aktenzeichen
III.3-4640.20
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

1. Zusammenlegung der Gruppen in der Teileinrichtung „Spielstube Marina“

 

Die Teileinrichtung „Spielstube Marina“ der Kindertagesstätte der Gemeinde Wendtorf wird als zweigruppige Einrichtung für Kinder im Alter von zwei bis drei Jahren mit 15 Plätzen pro Gruppe betrieben. Eine Gruppe bietet Öffnungszeiten von 07.30. bis 13.00 Uhr an 5 Wochentagen, die andere Gruppe an 3 Wochentagen an.  Die Einrichtung besuchen zur Zeit 21 Kinder, davon 12 die 5-Tagesgruppe und 9 die 3-Tagesgruppe. Ab August wird die Spielstube voraussichtlich nur noch von 12 Kindern besucht werden, davon wollen .7 Kinder an 5 Tagen und 6. Kinder an 3 Tagen betreut werden. Im September und Oktober möchten 3 weitere Kinder aufgenommen werden, 2 davon sind jünger als 2 Jahre. 2 Kinder vollenden im 2. Kindertagesstättenhalbjahr das dritte Lebensjahr, nach den Regelungen treten sie dann in die Teileinrichtung „Kindergarten“ über, wenn dort freie Kapazitäten vorhanden sind. Nach jetzigen Stand kann der Kindergarten jedoch noch maximal 1 Kind aufnehmen. Die Teileinrichtung wird daher nach dem derzeitigen Anmeldestand mit bis zu 15 Kindern belegt sein.

 

 

Bis zum 31.07.2013 gilt folgende Regelung:

Kinder, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind nach § 24(3) SGB VIII in einer Kindertageseinrichtung nur zu fördern, wenn

  1. diese Leistung für seine Entwicklung zu einer  eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder
  2. die Erziehungsberechtigten
    1. einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind
    2. sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder
    3. Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des zweiten Buches erhalten,

erst dann haben alle Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Hieraus folgt, dass bis dahin in der Spielstube vorrangig Kinder aufgenommen werden müssen, die eine dieser Bedingungen erfüllen. Stehen nicht genügend Plätze zur Verfügung, haben Kinder, die keine der Bedingungen erfüllen, keinen Anspruch auf Aufnahme. Im Hinblick auf die Kostenausgleichsverpflichtung zwischen den Gemeinden nach § 25a KiTa-G SH, heißt dies, dass die Kostenausgleichsverpflichtung für Gemeinden, die nicht zum Entsendungsbereich gehören, nur gilt, wenn eine der Bedingungen des § 24(3) SGB VIII erfüllt sind.

 

Die für die Betriebsgenehmigung der Einrichtung zuständige Heimaufsicht des Amtes für Jugend und Sport des Kreises Plön hat die Zustimmung zu einer

Gruppenzusammenlegung und / oder die Aufnahme von Kindern unter zwei Jahren signalisiert, wen diese formell beantragt ist. Die Teileinrichtung wird damit in eine Krippe umgewandelt, in einer Krippengruppe können in der Regel 10 Kinder gleichzeitig betreut werden. Die Heimaufsicht ist bereit, für ein 11. Kind bis zum Übertritt eines dann dreijährigen Kindes in die Teileinrichtung Kindergarten eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen.

 

Daraus folgt, dass bei einer Zusammenlegung der beiden Spielstubengruppen ggf. bis zu 4 Kinder nicht bzw. noch nicht zum gewünschten Zeitpunkt in die Spielstube aufgenommen werden können.

 

Der Beirat des Kindergartens Wendtorf hat in seinen Sitzungen vom 15. und 30.06.2010 einstimmig die Empfehlung an die Gemeindevertretung ausgesprochen, die Teileinrichtung „Spielstube Marina“ bereits für das kommende Kindertagesstättenjahr auch für Kinder unter 2 Jahren zu öffnen. Der Beirat erhofft sich durch eine gezielte Werbung mit diesem erweiterten Angebot eine Verbesserung der Belegung der Spielstube, die eine Gruppenzusammenlegung überflüssig machen würde.

 

Folgt man der Empfehlung des Beirates, besteht die Möglichkeit, zunächst beide Gruppen in der Spielstube, geöffnet auch für Kinder unter 2 Jahren, weiter zu betreiben und beispielsweise zum Jahreswechsel die Belegungsentwicklung erneut zu betrachten und dann über eine Gruppenzusammenlegung zu entscheiden.

 

Auf ein volles Kindertagesstättenjahr gerechnet ergibt sich bei dieser Lösung unter Einbeziehung der Beitragserhöhung ein um insgesamt ca. 2.700,00 € höheres Defizit für beide Teileinrichtungen.

 

 

2. Anpassung der Elternbeiträge

 

Der Bericht über die überörtliche Prüfung der Gemeinde Wendtorf durch das GPA des Kreises Plön vom April 2009 bemängelt, dass die Kindertagesstätte noch nicht als kostenrechnende Einrichtung geführt wird, insbesondere wird beanstandet, dass keine aktuelle Gebührenkalkulation vorliegt und bei der Beitragsfestsetzung nicht zwischen der Betreuung von Kindern unter 3 Jahren und der Betreuung von Kindern über 3 Jahren differenziert wird.

 

Sie erhalten in der Anlage zwei Gebührenneukalkulationen auf der Basis der Jahresrechnung 2009 für die Kindertagesstätte, in Alternative 1 wird nicht nach dem Alter der Kinder differenziert in Alternative 2 erfolgt diese Differenzierung. Als Maßstab für die Elternbeiträge wurde die Empfehlung der kommunalen Landesverbände, rechnerisch 30 % der Kosten von Kindertagesstätten durch Elternbeiträge zu decken zugrunde gelegt. Außerdem werden in beiden Alternativen die Beiträge nach der möglichen Inanspruchnahme der täglichen Betreuungszeit weiter aufgegliedert als dies bisher möglich war. Es wird vorgeschlagen, künftig eine Kernbetreuungszeit von 5 Std. täglich von Montags bis Freitags in der Zeit von 07.00 bis 12.00 Uhr oder 08.00 – 13.00 Uhr festzusetzen. Zusätzlich können in der Teileinrichtung „Promenadenweg“ Randbetreuungszeiten vor dieser Kernzeit ab 7:00 Uhr und nach 13:00 Uhr in Zeitanteilen von 0,5 Stunden täglich von Montags bis Freitags bis maximal 15.00 Uhr hinzugebucht werden.

 

Nach dieser Kalkulation, würden sich folgende neue monatlich zu zahlende Elternbeiträge im Vergleich zu den derzeit gültigen ergeben:

 

Alternative 1:

Betreuungswochenstunden:                          Neuer Beitrag:                                  bisheriger Beitrag:

 

16,5                                                                               72,00 €                                                57,00 €  ( 3-Tagesbetreuung Spielstube)

25                                                                                  97,00 €                                                68,00 €

27,5                                                                             104,50 €                                                74,50 €

30                                                                                112,00 €                                                81,50 €

32,5                                                                             119,50 €                                                88,00 €

35                                                                                127,00 €                                                95,00 €

40                                                                                142,00 €                                              109,00 €

 

Ferienbetreuung (3 Wochen, 32,5 Wochenstd.)       89,50 €                                                  66,30 €

 

Alternative 2:

Betreuungswochenstunden:                          Neuer Beitrag:                                  bisheriger Beitrag:

Über 3 Jahre (Kindergarten)

25                                                                                  90,50 €                                                68,00 €

27,5                                                                               97,50 €                                                74,50 €

30                                                                                104,50 €                                                81,50 €

32,5                                                                             111,00 €                                                88,00 €

35                                                                                117,50 €                                                95,00 €

40                                                                                131,00 €                                              109,00 €

 

Ferienbetreuung (3 Wochen, 32,5 Wochenstd.)       83,23 €                                                  66,30 €

 

Unter 3 Jahren (Spielstube)

16,5                                                                               84,50 €                                                57,00 €  ( 3-Tagesbetreuung )

27,5                                                                             125,50 €                                                95,00 €  ( 5-Tagesbetreuung )

 

 

In anderen Kindertagesstätten im Bereich des Amtes Probstei werden z.Zt. folgende Gebühren erhoben bzw. im Rahmen einer Beitragsanpassung geplant:

 

 

Schönberg

Stein

Köhn

Laboe

Probsteierh.

 

ab 01.04.

z.Zt.

geplant

bis 31.07.

ab 01.08.

DRK

Kirche

DRK

4 Std.

115,50 € (120,50 €)

 

 

90,00 €

104,00 €

 

 

90,00 €

4,5 Std.

125,00 € (131 €)

95,00 €

130,12 €

95,00 €

112,50 €

 

 

 

5 Std.

135 € (141 €)

 

140,17 €

100,00 €

121,00 €

 

117,00 €

112,50 €

5,5 Std.

144,50 € (151 €)

 

 

105,00 €

129,50 €

128,00 €

128,00 €

 

6 Std.

154 € (161,50 €)

 

 

110,00 €

138,00 €

 

140,00 €

135,00 €

6,5 Std.

164 € (172 €)

130,00 €

170,35 €

 115,00 €

146,50 €

151,20 €

151,00 €

 

7 Std.

173,50 € (182 €)

 

 

 120,00 €

155,00 

 

163,00 €

157,50 €

7,5 Std.

183 € (192 €)

 

 

 

 

174,40 €

 

 

8 Std.

193 € (202,50 €)

 

 

 

 

 

 

180,00 €

8,5 Std.

202,50 € (213 €)

165,00 €

210,58 €

 

 

197,60 €

 

 

9 Std.

212 € (223 €)

 

 

 

 

 

 

 

9,5 Std.

222 € (233 €)

 

 

 

 

 

 

 

10 Std.

231,50 € (243,50 €)

 

 

 

 

 

 

 

 

in Klammern

 

 

 

 

 

 

 

 

mit Ferienbetreuung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ich weise darauf hin, dass die Eltern die Möglichkeit haben, wegen geringen Einkommen beim für sie zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Beitragsminderung zu stellen. Je nach Höhe der Differenz zwischen dem individuell zu ermittelnden Bedarf der Familie und dem tatsächlichen, bereinigten Familieneinkommen ist eine Beitragsminderung zwischen 0 und 100 % in Stufen von je 10%  möglich. Die den Einrichtungsträgern hieraus entstehenden Einnahmeausfälle bei den Gebühren werden zu 100 % vom Kreis Plön erstattet.

 

Der Beirat der Kindertagesstätte Wendtorf hat in seiner Sitzung vom 30.06.2010 nach eingehender Diskussion beschlossen, der Gemeindevertretung die Erhöhung der Beiträge nach der Alternative 1 in zwei Schritten zu empfehlen. Ab dem 01.08.2010 sollen die Elterbeiträge danach um 50% der ausgewiesenen Erhöhungsbeträge angehoben werden und am 01.01.2010 um weitere 50 %.

 

3. Änderung der Satzung

 

Wenn die Umsetzung der unter Zif. 1 und 2 beschriebenen Veränderungsvorschläge beschlossen wird, ist eine Änderung der bestehenden Satzung erforderlich.

Außerdem wird vorgeschlagen zusätzlich folgende Regelung in die Satzung aufzunehmen, um auch die zusätzliche Betreuung von Kindern zu einzelnen Terminen in Randzeiten zu ermöglichen:

 

In den Randbetreuungszeiten, in denen tatsächlich Kinder mit einem für diese Zeiten abgeschlossenen Betreuungsvertrag laufend betreut werden, können und sollen soweit Kapazitäten vorhanden sind, zu einzelnen Terminen zusätzlich Kinder betreut werden, die mindestens die Kernbetreuungszeit der Kindertagesstätte in Anspruch nehmen.

 

Hierfür beträgt die Gebühr je angefangene halbe Stunde               1,00 €.

 

Werden Kinder vor der vertraglich vereinbarten Betreuungszeit gebracht oder später abgeholt wird hierfür ebenfalls diese Gebühr fällig.

 

Eine Ermäßigung dieser Gebühr ist nicht möglich.

 

Sie erhalten in der Anlage einen entsprechenden Entwurf. Es wird davon ausgegangen, dass die Änderungen sinnvoller weise zum Beginn des neuen Kindertagesstättenjahres am 01.08.2010 in Kraft treten.

 


Anlagenverzeichnis:

 

  1. Gebührenkalkulation Alternative 1 + 2
  2. Entwurf Änderung Benutzungs- und Gebührensatzung

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Die Teileinrichtung „Spielstube Marina“ wird ab 01.8.2010 in eine Krippe umgewandelt, in der auch Kinder unter 2 Jahren aufgenommen werden. Über eine Gruppenzusammenlegung ist zum Jahreswechsel auf der Grundlage der Belegungsentwicklung zu entscheiden.
  2. Die Elternbeiträge für die Kindertagesstätte Wendtorf werden entsprechend der vorliegenden Alternative 1 der Gebührenkalkulation zum 01.08.2010 um 50% und zum 01.01.2011 nochmals um 50% der ausgewiesenen Steigerungsbeträge erhöht.
  3. Die Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte der Gemeinde Wendtorf – Benutzungs- und Gebührensatzung – vom 21.07.2009 wird entsprechend dem Verwaltungsentwurf geändert.