Sachverhalt:
Im Haushaltsjahr 2022 sind – unter Berücksichtigung der
Bewirtschaftungsgrundsätze nach den §§ 4 und 5 der Haushaltssatzung und der
bestehenden Deckungskreise bzw. Deckungsvermerke – überplanmäßige Ausgaben
gemäß § 82 der Gemeindeordnung (GO) wie folgt geleistet worden:
HHST |
Bezeichnung |
Höhe der Über- schreitung |
Erläuterung (soweit Überschreitung größer als 10.000 €) |
Deckung |
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Im Verwaltungshaushalt |
02000.672200 |
Verwaltungskostenbeitrag
an das Amt Probstei Plan 30.000 € - Ist
41.465,79 € |
11.465,79 € |
Lt. Berechnung, Erstattung
von Personalkostenanteilen |
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20000.672100 |
Schulkostenbeiträge an
Gymnasien Plan 220.000 € - Ist
232.848,28 € |
12.848,28 € |
Neukalkulation der
Beiträge je Schüler mit dem Ergebnis der Erhöhung der jeweiligen
Schulkostenbeiträge sowie Erhöhung der Schülerzahlen |
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20000.672300 |
Schulkostenbeiträge an
Förderzentren Plan 37.000 € - Ist
60.783,27€ |
23.783,27 € |
Neukalkulation der
Beiträge je Schüler mit dem Ergebnis der Erhöhung der jeweiligen
Schulkostenbeiträge sowie Erhöhung der Schülerzahlen |
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79110.672000 |
Verwaltungskostenbeitrag
an das Amt Probstei Plan 0,00 € - Ist
45.380,36€ |
45.380,36 € |
Anteilige
Personalkostenerstattung für die Mitarbeit am Projekt T-Konzept Kalifornien |
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Gesamtsumme : |
93.477,70 € |
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Nach § 4 Satz 1 und 2 der Haushaltssatzung
ist der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für
deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann, auf 10.000 €
festgesetzt worden. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in den
betreffenden Fällen als erteilt somit werden hier nur
Überschreitungen ab 10.000 € ausgewiesen, diese sind noch zu genehmigen. Die
nach § 82 GO geforderte Deckung war jeweils gewährleistet.
Beschlussvorschlag für den Haupt- und
Finanzausschuss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die
noch genehmigungspflichtigen überplanmäßigen Ausgaben des Jahres 2022 mit einem
Gesamtbetrag von 93.477,70 € zu
genehmigen.
Beschlussvorschlag für die
Gemeindevertretung:
Auf Empfehlung des
Haupt -und Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung, die noch
genehmigungspflichtigen überplanmäßigen Ausgaben des Jahres 2022 mit einem
Gesamtbetrag von 93.477,70 € zu genehmigen.