Betreff
Genehmigung der im Haushaltsjahr 2022 entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
SCHÖN/BV/899/2023
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Haushaltsjahr 2022 sind – unter Berücksichtigung der Bewirtschaftungsgrundsätze nach den §§ 4 und 5 der Haushaltssatzung und der bestehenden Deckungskreise bzw. Deckungsvermerke – überplanmäßige Ausgaben gemäß § 82 der Gemeindeordnung (GO) wie folgt geleistet worden:

 

HHST

Bezeichnung

Höhe der

Über-

schreitung

Erläuterung

(soweit Überschreitung

größer als 10.000 €)

Deckung

 

 

 

 

Im Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

02000.672200

Verwaltungskostenbeitrag an das Amt Probstei

Plan 30.000 € - Ist 41.465,79 €

 

11.465,79 €

Lt. Berechnung, Erstattung von  Personalkostenanteilen

 

20000.672100

 

Schulkostenbeiträge an Gymnasien

Plan 220.000 € - Ist 232.848,28 €

 

 

12.848,28 €

Neukalkulation der Beiträge je Schüler mit dem Ergebnis der Erhöhung der jeweiligen Schulkostenbeiträge sowie Erhöhung der Schülerzahlen

 

20000.672300

 

Schulkostenbeiträge an Förderzentren

Plan 37.000 € - Ist 60.783,27€

 

23.783,27 €

Neukalkulation der Beiträge je Schüler mit dem Ergebnis der Erhöhung der jeweiligen Schulkostenbeiträge sowie Erhöhung der Schülerzahlen

 

79110.672000

 

Verwaltungskostenbeitrag an das Amt Probstei

Plan 0,00 € - Ist 45.380,36€

45.380,36 €

Anteilige Personalkostenerstattung für die Mitarbeit am Projekt T-Konzept Kalifornien

 

 

Gesamtsumme :

 

93.477,70 €

 

 

 

 

Nach § 4 Satz 1 und 2 der Haushaltssatzung ist der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann, auf 10.000 € festgesetzt worden. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in den betreffenden Fällen als erteilt somit werden hier nur Überschreitungen ab 10.000 € ausgewiesen, diese sind noch zu genehmigen. Die nach § 82 GO geforderte Deckung war jeweils gewährleistet.

 

 

 


Beschlussvorschlag für den Haupt- und Finanzausschuss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die noch genehmigungspflichtigen überplanmäßigen Ausgaben des Jahres 2022 mit einem Gesamtbetrag von 93.477,70 € zu genehmigen.

 

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Haupt -und Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung, die noch genehmigungspflichtigen überplanmäßigen Ausgaben des Jahres 2022 mit einem Gesamtbetrag von 93.477,70 € zu genehmigen.