Betreff
Wiederherstellung und Parkraumbewirtschaftung der Parkfläche Berliner Straße
Vorlage
SCHÖN/BV/896/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Berliner Straße im Ortsteil Schönberger Strand wird aktuell seit Ende letzten Jahres grundlegend saniert. Die Straße, die erhebliche Schäden aufwies, erhält u.a. einen neuen Straßenbelag sowie erstmals Straßenlaternen. Da die Gemeinde Schönberg aufgrund eines Beschlusses der Gemeindevertretung in dieser Wahlperiode keine Straßenausbaubeiträge mehr von den Anliegern verlangt, erfolgt diese Baumaßnahme ohne Kostenbeteiligung der Anlieger.

 

Im Rahmen der Detailplanung der Baumaßnahme wurde auch das Flurstück 276/1 der Flur 2 Gemarkung Schönberg genauer betrachtet, das bislang von einem privaten benachbarten Anlieger der Berliner Straße genutzt wurde. Hierbei ergab sich, dass das betroffene Flurstück als Parkfläche Teil des öffentlich gewidmeten Verkehrsraumes ist. Sie wurde somit in die weitere Sanierungsplanung aufgenommen, mit dem Ziel, dass dort zukünftig neun öffentliche Parkplätze entstehen können. Der private Nutzer ist bereits vor einigen Wochen in einem persönlichen Gespräch durch den Bürgermeister über den grundsätzlichen Sachverhalt informiert worden und die Räumung dieser öffentlichen Fläche erbeten worden.

 

Nach Wiederherstellung der Fläche als allgemeine Parkfläche empfiehlt sich deren Nutzung im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung zeitlich zu reglementieren, mit einer kostenfreien Parkzeitbegrenzung auf max. 2 Stunden (Parkscheibennutzung) im Zeitraum von 8.00 bis 20.00 Uhr (von montags bis sonntags) für den Besuch von Anliegern in der Berliner Straße oder des Deepenwegs, zur Nutzung des benachbarten WCs sowie ergänzend der verschiedenen Gastronomieangebote in der Nachbarschaft. Nicht auszuschließen wäre auch ab frühestens Frühjahr 2024 oder später eine kostenpflichtige Nutzung der Parkfläche in Verbindung mit einem Parkautomaten.


Beschlussvorschlag:

 

Nach Wiederherstellung der Fläche an der Berliner Straße gegenüber des WC Hauses als allgemeine Parkfläche soll zukünftig die Nutzung im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung zeitlich reglementiert werden, mit einer kostenfreien Parkzeitbegrenzung auf max. 2 Stunden (Parkscheibennutzung) im Zeitraum von 8.00 bis 20.00 von montags bis sonntags.